GroKo bringt Ka­renz­zeit für Re­gie­rungs­mit­glie­der auf den Weg

Die Große Koalition hat eine Karenzzeit für ausscheidende Regierungsmitglieder auf den Weg gebracht.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesministergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre, teilte das Innenministerium mit. Mit dem Gesetzentwurf soll für ausscheidende Minister sowie für Parlamentarische Staatssekretäre eine Karenzzeit eingeführt werden, wenn diese nach ihrem Amtsverhältnis eine Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes aufnehmen wollen und Interessenkonflikte zu befürchten sind. Der Entwurf sieht vor, dass amtierende und ehemalige Mitglieder der Bundesregierung dieser anzuzeigen haben, wenn sie beabsichtigen, innerhalb von 18 Monaten nach ihrem Ausscheiden aus der Bundesregierung einer Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes nachzugehen.

Dabei kann die angestrebte Beschäftigung untersagt werden, wenn durch ihre Aufnahme öffentliche Interessen beeinträchtigt werden können. Die Untersagung soll in der Regel ein Jahr nicht überschreiten, kann in Ausnahmefällen aber auch auf einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten ausgedehnt werden, teilte das Innenministerium weiter mit.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 04.02.2015

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