GroKo-Politiker wollen Rentengesetz ändern

Nachdem Juristen des Bundestages verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Ausnahmeregelungen bei der abschlagsfreien Rente mit 63 angemeldet haben, fordern Koalitionspolitiker, das Gesetz umgehend zu korrigieren.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Wir brauchen bald Rechtssicherheit, um jahrelange Gerichtsverfahren zu vermeiden", sagte der Bundesvorsitzende der SPD-Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) und Vize-Vorsitzende des Bundestagswirtschaftsausschusses, Klaus Barthel, "Handelsblatt-Online". "Es zeigt sich einmal mehr, dass die von der CDU/CSU stets am Ende von Gesetzgebungsverfahren hineinverhandelten Verschlechterungen nicht nur bürokratisch und unsozial sind, sondern auch rechtsstaatlich fragwürdig. Darauf hatten wir von Anfang an hingewiesen."

Barthel kritisierte die Konstruktion des Gesetzes. "Kaum jemand wird verstehen, weshalb ein Arbeitsplatzverlust mit 61 Jahren durch betriebsbedingte Kündigung bei der Rente zu Abschlägen führen soll und eine Insolvenz - unter Umständen je nach Fallkonstruktion auch noch unterschiedlich – nicht", sagte er. Er sehe sich durch das Gutachten zudem auch darin bestätigt, dass die unterschiedliche Behandlung des Sachverhaltes "Arbeitslosigkeit" gründlich und zeitnah überprüft werden müsse.

"Es darf nicht dazu kommen, dass arbeitslos gewordene ältere Arbeitnehmer doppelte Nachteile erfahren, durch den Arbeitsplatzverlust und Abschläge bei der Rente." Auch der Bundesvize der Christlich Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), Christian Bäumler, forderte eine umgehende Änderung des Rentengesetzes. "Es macht keinen Unterschied, ob ein Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz infolge einer Insolvenz oder einer betriebsbedingten Kündigung verliert", sagte Bäumler "Handelsblatt-Online".

In beiden Fällen sei er für den Verlust des Arbeitsplatzes nicht verantwortlich. "Der Generalverdacht gegen Arbeitslose, der im Gesetz bisher zum Ausdruck kommt, ist unerträglich." Der CDU-Politiker forderte, Zeiten der Arbeitslosigkeit, für die Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden, "ohne Einschränkung" bei der Rente mit 45 Beitragsjahren zu berücksichtigen.

"Ausnahmen bei der Anrechnung von Beitragsjahren führen in ein juristisches Minenfeld, da es um eigentumsähnliche Ansprüche geht", sagte Bäumler.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 09.07.2014

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