Gutachten: Berlin hat EU-Richtlinie zu Tierversuchen falsch umgesetzt

Deutschland hat die EU-Richtlinie zu Tierversuchen falsch in nationales Recht umgesetzt.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Das geht aus einem Rechtsgutachten im Auftrag der Grünen-Bundestagsfraktion hervor, über das die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten. Das 2013 novellierte deutsche Tierschutzgesetz verstößt danach in mindestens 18 Punkten gegen die EU-Vorgaben. Das Gutachten soll der EU-Kommission zur Verfügung gestellt werden, die bereits prüft, inwiefern Deutschland die Richtlinie adäquat umgesetzt hat.

2014 wurden in Deutschland rund 2,8 Millionen Tiere zu Versuchen genutzt oder sogar getötet. "Die Bundesregierung hat bei der Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie klar versagt. Wichtige europäische Bestimmungen zum Schutz der Tiere wurden nicht richtig umgesetzt. Leidtragende sind die rund drei Millionen Tiere, die Jahr für Jahr in Deutschland in Versuchen `verbraucht` werden", kritisiert die Grünen-Sprecherin für Tierschutzpolitik, Nicole Maisch. "Wir erwarten von Landwirtschaftsminister Schmidt eine zügige Änderung des Tierschutzgesetzes und der Tierschutz-Versuchstier-Verordnung. Er muss dafür sorgen, dass unnötiges Tierleid verhindert wird."

Als besonders gravierend wird in dem Gutachten das geltende Genehmigungsverfahren kritisiert. Die zuständigen Behörden müssen nach deutschem Tierschutzrecht so gut wie jedes Experiment erlauben, da sie nur eine Plausibilitätskontrolle vornehmen dürfen - also nur prüfen, ob der Antragssteller nachvollziehbar argumentiert hat, kritisiert Maisch. Die EU-Richtlinie erlaubt dagegen eine unabhängige und unparteiische Bewertung.

Tierversuche zu Bildungszwecken - in Universitäten oder zur Fort- und Weiterbildung - müssen in Deutschland sogar nur angezeigt werden. Eine Genehmigungspflicht besteht nicht. Sollte die Behörde binnen 20 Tagen das Vorhaben nicht untersagen, kann mit dem Versuch begonnen werden. Aufgrund der personellen Unterbesetzung in vielen Behörden können die Anträge aber oft nicht rechtzeitig beurteilt und untersagt werden - und finden ungeprüft statt. Tierversuche, die mit starken Schmerzen oder Ängsten verbunden sind, dürfen laut EU-Richtlinie nur noch in seltenen Einzelfällen erlaubt werden. Im Deutschen Tierschutzgesetz wurde diese Beschränkung auf Ausnahmefälle jedoch nicht umgesetzt, heißt es in dem Gutachten. "Es ist ein Unding, dass die zuständigen Behörden in Deutschland so gut wie jedes Experiment genehmigen müssen. Die falsche Umsetzung in deutsches Recht muss schleunigst korrigiert werden", fordert die Grünen-Abgeordnete Maisch. Geändert werden müssten auch die Bestimmungen zu Tierversuchen zu Ausbildungszwecken. "Diese fehlerhafte Umsetzung ist schlimm, da es gerade in diesem Bereich ständig Weiterentwicklungen im Bereich der Alternativverfahren gibt, die an einigen Hochschulen bereits angewandt werden."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 06.03.2016

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