Gutachten: Bundesrat muss AKW-Laufzeitverlängerung nicht zustimmen

Im Streit um die Laufzeit-Verlängerung für Atomkraftwerke ist nach einem Gutachten des Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart eine ausdrückliche Zustimmung des Bundesrates zur Verlängerung nicht nötig.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Wie das Nachrichtenmagazin "Focus" berichtet, erstellte Degenhart seine Expertise für die baden-württembergische Umweltministerin Tanja Gönner (CDU). Einem Sprecher ihres Ministeriums zufolge ist es die bisher einzige bekannte Expertise, die sich mit den konkreten Gesetzestexten und nicht nur mit Entwürfen beschäftigt. Dass Atomgesetz muss neu gefasst werden, damit die Kernkraftwerke durchschnittlich zwölf Jahre länger laufen.

Degenhart zufolge ist eine solche Änderung nicht schon deshalb zustimmungspflichtig, weil sie ein Gesetz ändere, über das der Bundesrat habe abstimmen müssen. Rechtliche Vorgaben für die Aufgaben der Länder blieben unverändert. Da das Atomgesetz unbefristet gelte, könne die Laufzeit-Verlängerung auch nicht als Neuerlass des Atomgesetzes gesehen werden.

Die schwarz-gelbe Koalition im Bund hat keine Mehrheit im Bundesrat. SPD-regierte Länder wollen die Verlängerung verhindern und haben eine Klage beim Bundesverfassungsgericht angekündigt, falls sie ohne Zustimmung des Bundesrates in Kraft treten sollte.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 20.11.2010

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