Gutachten: Bundeswehr-Einsatz in Syrien völkerrechtlich zulässig

Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags halten eine Intervention in den Syrien-Konflikt unter Beteiligung der Bundeswehr für zulässig.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - In einem 21-seitigen "Sachstand" zur "Staatlichen Selbstverteidigung gegen Terroristen", der dem "Tagesspiegel" (Mittwochsausgabe) vorliegt, stellen die Parlamentsjuristen fest, dass das Recht auf Selbstverteidigung aus Artikel 51 der UN-Charta zusammen mit der nach den Terrortaten von Paris verabschiedeten UN-Resolution 2249 eine "hinreichende völkerrechtliche Rechtsgrundlage für Militäreinsätze gegen den Islamischen Staat in Syrien" biete. Unter anderem die Linke hatte die Rechtmäßigkeit des geplanten Bundeswehr-Einsatzes bezweifelt und sich eine Klage vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe offen gehalten.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 01.12.2015

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