Gutachten: EU überschreitet bei Dienstleistungspaket teilweise Kompetenzen

Die EU überschreitet bei Teilen ihres vorgeschlagenen Maßnahmenpakets zu Dienstleistungen ihre Kompetenzen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des Bundeswirtschaftsministeriums, über das das "Handelsblatt" berichtet. Anlass für das Gutachten ist das Maßnahmenpaket vom Januar, das die EU-Kommission vorgeschlagen hatte, um den grenzüberschreitenden Austausch von Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union zu beleben. Die Handwerksbranchen sind bereits seit Wochen besorgt, weil sie durch das Paket auch den Meisterzwang in Deutschland gefährdet sehen.

Das Gutachten bezieht sich auf den dritten Teil des Pakets, die Notifizierungsrichtlinie. Nationale Gesetze müssten demnach vor deren Inkrafttreten von der Kommission überprüft und genehmigt werden. Das Gutachten kommt jedoch zu dem Schluss, dass die EU damit ihre Kompetenzen überschreiten und gegen die EU-Verträge verstoßen würde.

Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte sich am Donnerstag mit Spitzenvertretern der Verbände und Gewerkschaften getroffen, um über deren Sorgen in Bezug auf das EU-Dienstleistungspaket zu sprechen. Zwar hatte Jyrki Katainen, Vizepräsident der EU-Kommission, bereits Mitte März im "Handelsblatt" versichert, dass der Meisterbrief nicht angetastet werde und entsprechende Sorgen nicht gerechtfertigt seien. Zypries sieht das jedoch anders.

"Aus meiner Sicht können durch die Dienstleistungskarte, wie sie die Kommission derzeit vorschlägt, gerechtfertigte Anforderungen des Mitgliedslands, in dem die Dienstleistung erbracht wird, unterlaufen werden", sagte Zypries dem "Handelsblatt". Sie kündigte Widerstand gegen die Pläne der EU-Kommission an. "Ich werde entschieden daran arbeiten, dass die schwerwiegenden Kritikpunkte an der Dienstleistungskarte und am Notifizierungsverfahren ausgeräumt werden", sagte sie.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 27.04.2017

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