Gutachten der Justizministerkonferenz: Frauenquote wäre verfassungskonform

Eine gesetzliche Frauenquote für Aufsichtsräte und Vorstände wäre laut einem Gutachten der Justizministerkonferenz verfassungskonform.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Der Abschlussbericht einer Arbeitsgruppe wird dem Nachrichtenmagazin "Focus" zufolge kommende Woche beim Treffen der Landesjustizminister in Halle (Saale) vorgestellt. Laut der Vorsitzenden der Justizministerkonferenz, Angela Kolb (SPD) aus Sachsen-Anhalt, ist das wichtigste Ergebnis des Berichtes, "dass eine Geschlechterquote in Deutschland verfassungsrechtlich zulässig wäre - wobei es bei Vorständen juristisch etwas schwieriger, aber eben durchaus möglich wäre". Zu dem Gutachten gebe es im Rahmen der Frühjahrskonferenz am 18. und 19. Mai einen Beschlussvorschlag und dazu einen Änderungsantrag, sagte Kolb.

Deshalb gehe sie davon aus, dass heftig darüber diskutiert werde, "inwieweit wir die Bundesregierung in die Pflicht nehmen". Sie selbst fände es gut, wenn die Justizminister der Länder einen Gesetzentwurf zur gesetzlichen Frauenquote sowohl für Vorstände als auch Aufsichtsräte erarbeiten, der dann über den Bundesrat eingebracht wird. "Ein solcher Vorschlag dürfte im Bundesrat eine Mehrheit bekommen", so Kolb.

Von einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Wirtschaft hält die Ministerin nichts: "Ich persönlich glaube nicht daran." Zehn Jahre freiwillige Selbstverpflichtung zeigten, dass man auf diesem Weg nicht weiterkomme. "Die Quote ist die ultima ratio, aber es ist jetzt Zeit für diese ultima ratio."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 14.05.2011

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