Gutachten für NSA-Ausschuss: Staat muss Bürger besser schützen

Die Bundesrepublik Deutschland muss nach Meinung eines Gutachters ihre Bürger vor Ausspähungen durch ausländische Mächte und Unternehmen besser schützen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Dazu müsse der Staat ein "Schutzkonzept" erstellen, schreibt der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, in einem Sachverständigen-Gutachten für den NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags. Die Stellungnahme, die der Staatsrechtler bei einer Anhörung im Ausschuss am kommenden Donnerstag vortragen wird, liegt der "Welt am Sonntag" vor. Es reiche nicht, wenn der Staat sich selbst grundrechtsverletzender Eingriffe enthalte.

Er müsse vielmehr "einen angemessenen Schutz schaffen und durchsetzen sowie sich auf internationaler und unionsrechtlicher Ebene für ein effizientes Schutzregime einsetzen", schreibt Papier. Dazu zählten bilaterale oder unilaterale Datenschutzabkommen, in denen ein Standard rechtlicher Regeln entwickelt wird, "die auf einem gemeinsamen Wertekanon gründen". Zwar könne der Gesetzgeber nicht zu etwas Unmöglichem verpflichtet werden.

"Bei Grundrechtsverletzungen und Grundrechtsgefährdungen, die von ausländischen Mächten oder international agierenden ausländischen Unternehmen ausgehen, werden die territorialen Grenzen der deutschen öffentlichen Gewalt in Rechnung zu stellen sein", schreibt der Sachverständige Papier. Der Staatsrechtler regt allerdings ein Bündel von Maßnahmen an, die die geltende Rechtslage verbessern könnten. So plädiert er für "eine Verschärfung der strafrechtlichen Sanktionierung von unbefugter Datenausspähung und unbefugtem Datenabfangen".

Für diese Delikte komme eine "gesetzliche Umstellung vom Tatort- auf das Schutzprinzip in Betracht", so, dass deutsches Strafrecht in diesen Fällen auch für Taten gelten würde, die im Ausland gegen Deutsche begangen werden. Auf nationaler und unionsrechtlicher Ebene seien überdies verschärfte Vorschriften zur Datensicherung für Telekommunikationsdienstleister zu erlassen, "und zwar auch für Unternehmen, die zwar ihren Sitz außerhalb Deutschlands bzw. der Europäischen Union haben, aber ihre Dienstleistungen in Deutschland bzw. in der Europäischen Union anbieten." Schließlich gehöre es zu den Schutzpflichten des Staates, nicht nur funktionsfähige, sondern auch grundrechtswahrende informationstechnische Infrastrukturen zu schaffen. Diese "Staatsaufgabe" könne auch im Grundgesetz verankert werden, schlägt Papier vor. Der Untersuchungsausschuss des Bundestages war nach den Enthüllungen des US-Whistleblowers Edward Snowden über weltweite Internet- und Telekommunikationsüberwachung durch den US-Geheimdienst NSA eingesetzt worden. Er soll auch Empfehlungen über mögliche gesetzliche Verbesserungen zum Schutz der informationellen Selbstbestimmung in Deutschland vorlegen.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 18.05.2014

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