Gutachten gibt Weg für Testeinkäufer in Banken frei

Verdeckte Testeinkäufer in Banken sind mit der Verfassung vereinbar: Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, das der "Süddeutschen Zeitung" (Donnerstagausgabe) vorliegt.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) hatte 2010 vorgeschlagen, mithilfe von Testeinkäufern die Beratungsqualität in Bankfilialen zu überprüfen. Bis heute ist jedoch nichts passiert, weil Finanz- und Justizministerium den Vorschlag aus verfassungsrechtlichen Bedenken abgelehnt hatten. Doch diese Bedenken können laut Gutachten mit kleinen Änderungen am Vorschlagstext ausgeräumt werden.

Die Bundestagsfraktion der Grünen hat vorgeschlagen, dass personenbezogene Daten im Anschluss an die Erhebung anonymisiert und die Betroffenen im Nachhinein informiert werden. Mit diesen Änderungen sei der Vorschlag sowohl mit dem Datenschutz, als auch "mit den Grundrechten der Berater sowie der betroffenen Unternehmen vereinbar", so der Wissenschaftliche Dienst. Die Grünen kritisieren die Untätigkeit der Ministerin: "Das Gutachten zeigt: Wenn man will und den Datenschutz respektiert, kann man Testkäufe einführen", sagt Gerhard Schick, Finanzexperte der Grünen.

Er glaubt, dass Testeinkäufe Institute stoppen könnten, die sich nicht an die Gesetze halten. "Die Verbraucherministerin ist zwar monatelang mit der Forderung nach Testkäufen herumgelaufen, hat aber keinen machbaren Vorschlag präsentiert, sondern sogar unseren Vorschlag abgelehnt", so Schick. Auf Anfrage der Zeitung betonte das Verbraucherministerium, dass man Testeinkäufe nach wie vor für sinnvoll halte.

In Regierungskreisen rechnet man jedoch nicht damit, dass in dieser Legislaturperiode in Sachen Testkäufer ein neuer Anlauf genommen wird.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 04.04.2013

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