Gutachten stellt Verfassungsmäßigkeit der Tarifeinheit in Frage

Die Kritiker der Tarifeinheit bekommen Rückendeckung: Ein neues Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags hegt erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) auf den Weg gebrachten Gesetzes.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Laut der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke (Grüne), die das Gutachten in Auftrag gegeben hat und der es nun vorliegt, kommen die Autoren zu dem Schluss, dass das Gesetz einen Eingriff in die kollektive Koalitionsfreiheit nach Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes darstelle, sagte Müller-Gemmeke der "Welt". Es sei ein Eingriff, weil die Koalitionsfreiheit als Freiheitsrecht das Abschließen von Tarifverträgen und das Ausüben von Arbeitskämpfen schütze. Beides würde von dem geplanten Gesetz berührt.

Die im Gesetz formulierten Begründungen für das Vorhaben reichten zur Rechtfertigung eines solchen Eingriffes nicht aus. "Alles in allem bestehen in dem Gutachten Zweifel, dass das Gesetz verfassungskonform ist", sagte die Grünen-Politikerin. Müller-Gemmeke darf das Gutachten weder veröffentlichen, noch aus ihm zitieren, sondern den Inhalt nur in eigenen Worten wiedergeben.

Grundlage des Gutachtens sind juristische Schriften, Stellungnahmen und die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestags oder der Bundestagsverwaltung wieder. Sie liegen in der fachlichen Verantwortung der Verfasser sowie der Fachbereichsleitung.

Die Gutachter sind parteipolitisch neutral. Ihre als seriös geltenden Gutachten befeuern immer wieder die politischen Debatten. Müller-Gemmeke gehört zu den zahlreichen Kritikern des Gesetzes zur Tarifeinheit.

Viele Arbeitsrechtler, aber auch die betroffenen Spartengewerkschaften stellen die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes infrage. Kernfrage ist die Wahrung der Koalitionsfreiheit. Müller-Gemmeke sieht sich nun in ihrer Kritik am geplanten Tarifeinheitsgesetz durch das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes bestätigt. "Frau Nahles sollte endlich die Notbremse ziehen und die gesetzliche Tarifeinheit von der Tagesordnung nehmen", sagte sie. Das Gesetz ist im Dezember bereits vom Kabinett verabschiedet worden. Anfang März soll die erste Lesung im Bundestag stattfinden. Bis zur Sommerpause soll es dann verabschiedet werden.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 10.02.2015

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