Gutachter des Bundestages sehen beim Euro-Rettungsmechanismus Verfassungsrisiken

Der Euro-Rettungsmechanismus ESM kann für die deutschen Steuerzahler zu einem Fass ohne Boden werden und ist möglicherweise verfassungswidrig.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Zu diesem Ergebnis kommt ein vertrauliches Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, berichtet die "Bild-Zeitung" (Samstagausgabe). Deutschland übernehme im Rahmen des ESM so weitreichende Garantien in Form von Bürgschaften, dass diese "bei maximaler Inanspruchnahme einen dreistelligen Milliardenbetrag erreichen können", zitiert "Bild" aus der zehnseitigen Expertise, die CDU-Haushaltsexperte Norbert Brackmann angefordert hat. Das Gutachten sieht die Gefahr von "Nachschusspflichten", wenn Mitgliedstaaten ihren Zahlungspflichten nicht nachkommen.

Nach Einschätzung der Bundestags-Experten könnte die jetzige Ausgestaltung des Rettungsmechanismus auch gegen die Schuldenbremse des Grundgesetzes verstoßen und wäre somit verfassungswidrig. Das Gutachten macht deutlich, dass Bürgschaften von heute schnell zu den Schulden von morgen werden können. Deshalb müssten in den völkerrechtlichen Vertrag gesetzliche Regelungen für eine Begrenzung der deutschen Beteiligung aufgenommen werden, schlägt der Wissenschaftliche Dienst des Parlamentes laut "Bild" vor.

Der Gesetzgeber unterliege einem "haushaltswirtschaftlichen Selbstverstümmelungsverbot" und dürfe sich "nicht in eine Lage bringen, in welcher die spätere Verletzung der Schuldenbremse durch die Aufnahme von Krediten unausweichlich wird."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 14.05.2011

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