HRK-Präsidentin übt Kritik am Besoldungssystem für Professoren

Die Präsidentin der Hochschulrektorenkonferenz, Margret Wintermantel, hat das Besoldungssystem für Professoren scharf kritisiert: "Es darf nicht sein, dass überdurchschnittliche Leistungsbezüge für einige wenige dazu führen, dass für andere nur noch der Grundbetrag möglich ist", sagte Wintermantel dem Nachrichtenmagazin "Focus".

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Am Dienstag verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die Klage eines Marburger Chemie-Professors gegen die 2002 eingeführte W-Besoldung. Deren Grundgehälter sind niedrig, erhöhen sich nicht automatisch mit dem Lebensalter, können aber durch verschiedene Zulagen für Rufe, Leistung und Lehre aufgestockt werden. Es wird nach Informationen aus Karlsruhe eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts erwartet, wie weit der Staat die Gehälter von Beamten absenken darf.

Der Prozessvertreter des Klägers, der Bonner Juraprofessor Wolfgang Löwer, kritisierte die große Spreizung der Gehälter. Er berichtete von seinen eigenen Erfahrungen als Prorektor der Universität Bonn. Allein zehn Kollegen hätten in dieser Zeit das Doppelte der Grundbesoldung W3 (heute in NRW 5.163 Euro) erhalten, weil sie aus dem Ausland angeworben wurden oder weil Kapazitäten auf einen Wechsel verzichtet hätten.

Für Löwer stimmt auch das Gefüge im Vergleich der Beamtenbesoldung nicht mehr. So starte der W2-Professor auf dem Niveau eines Studiendirektors, finde sich aber nach einem Jahrzehnt, wenn er keine Zulagen aushandeln kann, auf einer Ebene mit einem Studienrat wieder. Bei anderen Beamten wie Lehrern steigt das Gehalt mit Erfahrungsstufen.

Das Land Hessen hält dagegen, dass 94 Prozent der W-Besoldeten an Universitäten mindestens eine Zulage erhielten. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamts erhält der W2-Professor im Durchschnitt 5.345 Euro. Davon entfällt fast ein Fünftel (901 Euro) auf Zulagen und 201 Euro auf Familienzuschläge.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 09.10.2011

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