Hartz-IV-Empfänger erhalten Fahrtkosten für Besuche getrennt lebender Kinder

Hartz-IV-Empfänger bekommen vom Jobcenter ab sofort auch Fahrtkosten für den Pkw erstattet, wenn sie ihre beim geschiedenen Partner lebenden Kinder regelmäßig besuchen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Das berichtet "Bild" (Montag) unter Berufung auf eine interne Weisung der Bundesagentur für Arbeit (BA). Danach können die Hartz-IV-Empfänger nun 20 Cent pro Kilometer Fahrtstrecke für Besuche bei den getrennt lebenden Kindern erhalten, wenn sie mit dem eigenen Pkw fahren. Die BA setzt damit ein Urteil des Bundessozialgerichts um.

Das Gericht hatte einem Hartz-IV-Empfänger die Erstattung der Fahrtkosten in diesen Fällen zugesprochen.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 12.01.2015

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