Helmut Schmidt hält Tötung Bin Ladens für völkerrechtswidrig

Der ehemalige Bundeskanzler Helmut Schmidt (SPD) hält die Tötung Osama bin Ladens durch die USA für völkerrechtswidrig.

Hamburg (dts Nachrichtenagentur) - Im "Zeit-Magazin" sagte er, die Amerikaner hätten kein Recht gehabt, ihn zu eliminieren. "Es gibt klare völkerrechtliche Vorschriften, zum Beispiel die Satzung der Vereinten Nationen. Diese Satzung verbietet den Mitgliedsstaaten, zu denen auch die USA gehören, einen Angriff auf einen souveränen Staat - es sei denn, der Sicherheitsrat hat einen anderslautenden Beschluss gefasst."

Das Attentat auf Adolf Hitler ist nach Schmidts Auffassung dagegen durchaus gerechtfertigt gewesen. Es "war ein Anschlag auf das Leben eines Verbrechers, um diesen auszuschalten und daran zu hindern, weitere Verbrechen zu begehen". Es sei kein Verstoß gegen das Völkerrecht gewesen, "weil es sich um einen Vorgang innerhalb eines souveränen Staates handelte, nicht um eine Intervention von außen".

Doch "bin Laden hatte seine Zeit längst hinter sich, er war zu einer unwichtigen Figur geworden. [...] Bin Laden hatte die operative Führung von al-Qaida offensichtlich nicht mehr in der Hand". Schmidt sagte weiter, man könne nur schwer vorhersehen, welche psychologischen Folgen die Tötung in den islamisch geprägten Gesellschaften haben werde. An Stelle von Kanzlerin Angela Merkel hätte er nicht gesagt, dass er sich über den Tod bin Ladens freue, "weil ich weiß, dass eine solche Äußerung zweischneidige Konsequenzen haben kann. Möglicherweise wird sie instrumentalisiert, um Massen aufzustacheln." Schmidt kritisierte, dass der Westen in Pakistan seit einigen Jahren gegen die pakistanische Souveränität verstoße. Zuletzt habe es beinahe wöchentlich Bombenangriffe mit Drohnen, bei denen Menschen auf pakistanischem Boden getroffen wurden, gegeben.

"Die Amerikaner haben sich daran gewöhnt, das Völkerrecht für sich selbst nicht für zwingend zu halten", sagte Schmidt.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 25.05.2011

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