Historiker: Politisch Verfolgte in der DDR sind Verlierer der Einheit

Der Direktor der Stasiopfer-Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen, Hubertus Knabe, sieht auch Verlierer der Deutschen Einheit: "Nur eine Gruppe sieht auf das in den letzten 25 Jahren Erreichte eher enttäuscht zurück – die, die in der DDR politisch verfolgt wurden. Ausgerechnet diejenigen, die sich gegen das kommunistische Regime aufgelehnt haben, sind in vielerlei Beziehung die Verlierer der Einheit", schreibt Knabe in einem Gastbeitrag für das "Handelsblatt". Vielen DDR-Opfern stoße bitter auf, das die Auftraggeberin der Staatsicherheit (Stasi), die SED, nach der Wiedervereinigung einfach habe weitermachen können. Statt sie zu verbieten und ihr Vermögen zu beschlagnahmen, habe sie sich lediglich umbenennen müssen.

Die Funktionäre der Partei hätten "einen Großteil des Parteivermögens – und der Akten – beiseite" geschafft und sich gut versorgt in den Parlamenten breit gemacht, kritisierte Knabe. "Von dort berieseln sie seitdem die Deutschen mit ihrer aus Steuermitteln finanzierten Propaganda." Der Historiker kritisiert, dass stillschweigend nicht nur akzeptiert worden sei, dass ehemalige SED-Funktionäre und Stasi-Mitarbeiter "auf dem Ticket der Linkspartei" als Volksvertreter agierten.

"Noch schmerzhafter für die Opfer ist, dass sie in Brandenburg und Thüringen auch über die Regierungspolitik entscheiden", so Knabe. Auch in anderen Bereichen hätten sich die alten Kader behaupten können. "Mit dem Einigungsvertrag wurde fast der gesamte DDR-Staatsapparat in den öffentlichen Dienst der Bundesrepublik übernommen", konstatiert Knabe.

Etwa in Schulen, Polizeistationen oder Behörden. Von den 28.000 Stasi-Mitarbeitern, die in den ostdeutschen Landesverwaltungen entdeckt worden seien, hätten mehr als die Hälfte weiter arbeiten dürfen. "Selbst in der Stasi-Unterlagen-Behörde kontrollierten ehemalige Stasi-Mitarbeiter vor der Akteneinsicht die Ausweise der Opfer – und niemand störte sich daran", kritisiert der Historiker.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 03.10.2015

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