Historiker rügt Bundesverfassungsgericht für Entscheidung zum "Ausschwitz-Mythos"

Der Historiker und Leiter der Gedenkstätte Widerstand in Berlin, Peter Steinbach, hat eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das die Bundeszentrale für politische Bildung gerüffelt hatte, kritisiert.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Die staatliche Bildungsinstitution hatte sich für den Beitrag eines Professors entschuldigt, der geschrieben hatte, zur NS-Zeit sei die Mehrzahl der Deutschen nicht antisemitisch eingestellt gewesen. Die Bundeszentrale habe damit die Persönlichkeitsrechte von Professor Konrad Löw verletzt, entschied der Erste Senat. Dies wiederum bezeichnete Steinbach gegenüber der "Frankfurter Rundschau" (Mittwochausgabe) als unverständlich.

Es sei "gesicherter Forschungsstand, dass die Deutschen im Nationalsozialismus kein Mitleid mit den Juden hatten und mehrheitlich keinen Finger für sie krumm machten", sagte der Historiker der Zeitung. Steinbach befürchtet, dass "die politische Rechte jetzt das Fass aufmacht und eine Diskussion über den Auschwitz-Mythos einsetzen wird.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 29.09.2010

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