IAAF schließt Sondergenehmigung für deutsche Geherin Krantz aus

Der Internationale Leichtathletik-Verbande (IAAF) hat eine Sondergenehmigung für die deutsche Geherin Sabine Krantz ausgeschlossen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Es ist ein sehr, sehr ärgerlicher Fall für die Athletin. Aber es besteht für sie keine Möglichkeit mehr", sagte Helmut Digel, Council-Mitglied des Internationalen Leichtathletik-Verbandes (IAAF) dem Berliner "Tagesspiegel" (Freitagsausgabe). Krantz hat die geforderte WM-Norm zwar geschafft, der Deutsche Leichtathletik-Verband hatte jedoch vergessen, den Wettbewerb vorher anzumelden.

Ein Antrag auf eine Sondergenehmigung sei aussichtslos, sagte Digel: "Der IAAF liegen fünf oder sechs solcher Anträge vor, unter anderem ein vergleichbarer Fall aus Italien. Es herrscht aber in der IAAF die Meinung, dass es ein Dammbruch wäre, einem solchen Antrag stattzugeben." Die Regeln ließen keinen Umweg zu.

"Ein Gnadengesuch zum Beispiel durch den IAAF-Präsidenten ist nicht vorgesehen", sagte Digel. Auch die Möglichkeit, sich den Start juristisch durch eine einstweilige Verfügung zu erstreiten, hält Digel nicht für erfolgversprechend. "Sie kann ja nicht die IAAF auf ein Startrecht verklagen, wenn der nationale Verband den Fehler gemacht hat."

Digel empfiehlt den nationalen Leichtathletik-Verbänden, einen Antrag auf Regeländerung einzureichen. "Statt öffentlich über den Weltverband zu meckern, sollten sie lieber versuchen, die Regeln selbst zu verändern. Sie sind doch alle zusammen der Weltverband."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 28.07.2011

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