IG-Metall-Chef Huber will Kampf gegen prekäre Arbeitsverhältnisse zum Schwerpunkt machen

Der Vorsitzende der Gewerkschaft IG Metall, Berthold Huber, will den Kampf gegen prekäre Arbeitsverhältnisse zu einem Schwerpunkt der kommenden Tarifrunde machen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Das berichtet das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" vorab. Die IG Metall fordert neben 6,5 Prozent mehr Lohn Mitsprache der Betriebsräte beim Einsatz von Leiharbeit und die unbefristete Übernahme von Auszubildenden. "Wir wollen, dass die jungen Leute Sicherheit haben. Wir akzeptieren keine weitere Probezeit nach der Ausbildung. Das gilt aktuell für rund zwei Drittel der Ausgebildeten in der Metall- und Elektroindustrie. Insgesamt bewegen sich weit über 30 Prozent der unter 25- Jährigen heute nach ihrer Ausbildung dauerhaft in befristeten Verträgen, in Leiharbeit oder Werkverträgen. Das geht so nicht weiter", sagte Huber dem "Spiegel". Dasselbe gelte für Leiharbeit. "Ich fürchte, dass die Sozialpflichtigkeit des Eigentums aufgekündigt wird, wenn die Arbeitgeber sich für immer weniger Menschen verantwortlich fühlen. Es wäre fatal, wenn das produzierende Gewerbe dem Beispiel der Finanzindustrie folgen würde – ohne nationale Grenzen, ohne Regeln, ohne Einschränkungen." Deutschland bräuchte für seine innovative und engagierte Qualitätsarbeit eine feste Bindung zwischen Unternehmen und Beschäftigten. Viele der sogenannten Stammbeschäftigten hätten im eigenen Familienkreis Erfahrung mit prekärer Arbeit gemacht.

Diese Menschen schauten nicht nur auf ihren eigenen Geldbeutel. "Sie finden es unfair, wenn ihr Kollege, der das gleiche macht wie sie, nicht einmal die Hälfte ihres Lohnes bekommt." Huber geht davon aus, dass die IG-Metall-Mitglieder für diese Themen streiken würden – auch dann, wenn die Arbeitgeber der Gewerkschaft beim Thema Lohn entgegen käme. "Die IG Metall ist keine reine Geldmaschine. Ich habe Vertrauen in meine Kolleginnen und Kollegen. Sie wollen Gerechtigkeit nicht nur für sich selbst."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 04.03.2012

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