Inzest-Prozess: Staatsanwalt und Nebenklage gehen in Revision

Im Nürnberger Inzest-Prozess haben Staatsanwaltschaft und Nebenklage am Dienstag angekündigt, in Revision gehen zu wollen.

Nürnberg (dts Nachrichtenagentur) - Damit muss sich nun der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Fall befassen. Je nachdem, wie der BGH entscheidet, könnte es zu einer Neuauflage des Prozesses kommen. Grund für diesen Schritt war das überraschend milde Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth, wonach der 69-Jährige vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen und wegen Inzest in zehn Fällen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt wurde.

Die Richter waren damit sogar noch unter der von der Verteidigung geforderten Strafe von fünf Jahren geblieben. Die Anklage hatte 14 Jahre Haft und eine anschließende Sicherheitsverwahrung gefordert. Dem 69-Jährigen wurde die 247-fache Vergewaltigung seiner Tochter vorgeworfen.

Dieser wies die Vorwürfe jedoch stets von sich und sprach von einvernehmlichem Sex. Die heute 46-jahre alte Tochter hatte von ihrem Vater drei behinderte Söhne bekommen, von denen bereits zwei als Kleinkinder starben. Im Prozessverlauf wurde deutlich , dass die Mutter von den sexuellen Übergriffen von Anfang an gewusst, ihr jedoch nicht geholfen hatte.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 20.12.2011

Zur Startseite