Jeder zweite Hartz-IV-Haushalt lässt sich nicht von GEZ-Gebühr befreien

Etwa die Hälfte aller Hartz-IV-Haushalte in Deutschland verzichtet darauf, sich von den Rundfunkgebühren in Höhe von 17,98 Euro monatlich befreien zu lassen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Dies geht aus Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervor, die der "Süddeutschen Zeitung" (Samstagsausgabe) vorliegen. Hochgerechnet beschert dies den öffentlich-rechtlichen Sendern Mehreinnahmen von knapp 400 Millionen Euro im Jahr. Nach der Statistik der BA gibt es 3,5 Millionen Hartz-IV-Haushalte in Deutschland.

Alle können sich von den jährlich 215,76 Euro befreien lassen, die die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) eintreibt. Tatsächlich tun dies laut GEZ aber nur etwa 1,6 Millionen Haushalte, die Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Sozialgeld beziehen. Die GEZ beziffert den Gebührenausfall dadurch mit 335,3 Millionen Euro im Jahr 2010.

Angenommen, alle anderen ließen sich ebenfalls befreien, würde sich der Gebührenausfall auf 720 Millionen Euro summieren. Es kämen also noch einmal 385 Millionen Euro hinzu. Wie viele der Hilfsbedürftigen tatsächlich die Gebühren überweisen, ist der GEZ nicht bekannt.

Generell sehen die allermeisten Privathaushalte aber nicht schwarz. Den Anteil der ehrlichen Zahler beziffert das gemeinsame Inkassoinstitut für ARD, ZDF und Deutschlandradio auf 96 Prozent. Die Jobcenter fügen ihren Hartz-IV-Bescheiden seit Juli 2009 eine Bescheinigung bei.

Darin wird für die GEZ bestätigt, dass der Hilfsbedürftige Anspruch auf die Befreiung von den Gebühren hat. Die Bescheinigung reicht aber nicht aus. Wer sich die 17,98 Euro pro Monat sparen will und das Recht dazu hat, muss bei der Einzugszentrale zusätzlich einen Antrag einreichen. Doch damit sind offenbar etliche Hartz-IV-Bezieher überfordert. "Viele Menschen können mit Formularen oder Anträgen überhaupt nichts anfangen, weil sie bereits mit der Denkweise in den Papieren nicht zurechtkommen", sagte Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, der SZ. Er forderte ein Verfahren, das noch unbürokratischer ist. Die Bundesagentur verweist dagegen darauf, dass sich mit der neuen Bescheinigung der Aufwand für die Hilfe-Empfänger bereits reduziert habe.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 09.07.2011

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