Juraprofessor: Hohes Risiko bei neuem NPD-Verbotsverfahren

Der Vertreter des Bundestags im ersten NPD-Verbotsverfahren, Juraprofessor Günter Frankenberg aus Frankfurt am Main, hat einen neuerlichen Anlauf beim Bundesverfassungsgericht skeptisch beurteilt.

Frankfurt/Main (dts Nachrichtenagentur) - "Es gibt ein Risiko, dass ein neuerlicher NPD-Verbotsantrag scheitert", sagte Frankenberg der Tageszeitung "Die Welt" (Freitagausgabe). Grundsätzlich lasse sich der Vorwurf schon vermeiden, dass die Partei aufgrund der hohen Anzahl von V-Leuten des Verfassungsschutzes keine eigene Willensbildung mehr habe. "Dazu müssten die Verfassungsschutzämter der Länder aber bereit sein, sämtliche relevanten Spitzel aus der NPD-Führungsebene, Orts- und Kreisverbänden abzuschalten. "Das Risiko für den Bundesinnenminister ist gleichwohl hoch", erläuterte der Jurist. Denn der Minister könne eine solche Abschaltung nicht anordnen, weil der Bund gar keinen Zugriff auf die Landesämter habe. Frankenberg plädiert dafür, zunächst genau zu ermitteln, welche Gewalttaten der NPD zurechenbar sind. Ein Verbotsverfahren könne man erst in einem zweiten Schritt riskieren. Viele Politiker sehen die Chancen für ein NPD-Verbot steigen, doch der Jurist warnt: "Parteiverbote sind keine Selbstläufer." Es müsse sichergestellt werden, dass V-Leute kein Beweismaterial für ein Verbotsverfahren geliefert haben. Zweitens müsse der Verfassungsschutz in Bund und Ländern bei den V-Leuten in der NPD mit offenen Karten spielen. Die Bereitschaft dazu kann der Professor momentan nicht erkennen. Denn die Informationen der Verfassungsschutzämter würden diese als ihr "institutionelles Privateigentum" betrachten. "Erste Voraussetzung für ein Verbotsverfahren ist, dass man die Zahl der V-Leute reduziert und sie insbesondere aus allen für die Willensbildung der Partei entscheidenden Gremien herausnimmt", sagte Frankenberg. Gleichzeitig müsse gewährleistet sein, dass das Beweismaterial gegen die NPD nicht von V-Leuten stamme." Im Verbotsverfahren sollte kein V-Mann sagen können, ein Beweisstück stamme von ihm. "Das lässt sich bei solchen Parteien allerdings nicht sicherstellen. Denn es gibt gewiss NPD-Mitglieder, die lediglich behaupten werden, sie seien V-Leute gewesen", sagte Frankenberg. Er bezeichnete es als "harte juristische Nuss", der NPD Aktionen von freien Kameradschaften und freien Netzen zuzurechnen. "Denn die Partei wird stets behaupten, sie lehne Gewalt ab und habe mit denen nichts zu tun. So dumm die Ideologie der NPD ist, so raffiniert ist ihre Netzwerkstruktur", sagte Frankenberg. Diese Struktur biete eine Flexibilität bei der Distanzierung und gleichzeitigen Unterstützung. "Das ist ein Vorteil gegenüber einer klassischen Parteistruktur. Die NPD distanziert sich von Straftaten, hilft aber finanziell in Strafverfahren, wenn Kameradschaften in Not geraten", sagte Frankenberg der Zeitung.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 02.12.2011

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