Jurist Roßnagel hält RWE-Klage gegen Moratorium für aussichtslos

Der Kasseler Jura-Professor Alexander Roßnagel hält die Klage des Stromkonzerns RWE gegen das AKW-Moratorium der Bundesregierung für nicht aussichtsreich.

Frankfurt (dts Nachrichtenagentur) - Die Erfahrungen mit dem Kernschmelz-Unfall im japanischen Fukushima mache eine Überprüfung der bisherigen Sicherheitsnachweise nötig, schreibt Roßnagel in einem Gastbeitrag in der "Frankfurter Rundschau" (Montagausgabe). Er widerspricht damit unter anderen dem Ex-Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier. Dieser hatte gesagt, das Moratorium habe "offensichtlich keine Rechtsgrundlage".

RWE hat gegen die Betriebsunterbrechung der Reaktoren Biblis A und B geklagt, während der die Sicherheit neu analysiert werden soll. Roßnagel argumentiert: Eine vorübergehende Betriebseinstellung sei "nicht nur zulässig, sondern sogar geboten, um die ins "Restrisiko" geschobenen Risiken" und die Sicherheitsmaßnahmen für Störfälle zu überprüfen - und so "bis zu einem positiven Ergebnis Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter zu verhindern". Der Kasseler Professor erinnert daran, dass in Biblis "Nachweise für die Beherrschung schwererer Erdbeben" fehlten.

Man habe dies bisher dem "Restrisiko" zugeordnet. In Japan seien Erdbeben der Stärke 9 und ein nachfolgender Tsunami ebenfalls Teil des akzeptierten Restrisikos gewesen. "Nun hat sich gezeigt, dass diese Risiken nicht vernachlässigenswert sind und sich realisieren können."

Des weiteren fordert Roßnagel "eine Überprüfung der zum Teil Jahrzehnte alten Sicherheitsnachweise in Biblis". In Hunderten von Aktenordnern sei hier versucht worden, durch Berechnungen nach­zu­weisen, dass "hochkomplizierte und elaborierte Sicherheitsvorkehrungen so ineinander­grei­fen, dass sie eine Kernschmelze verhindern". Dieser Nachweis sei in Japan auch geführt worden.

Allerdings hätten Erdbeben und Tsunami "mit einem Schlag" die Sicherheitsvorkehrungen ausgeschaltet. "Nach diesen Erfahrungen mit Sicherheitsnachweisen und ihrer Bewährung im Ernstfall" dränge sich die Überprüfung der Biblis-Nachweise auf.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 04.04.2011

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