Juristin: Veröffentlichung von Wulffs Mailbox-Nachricht wäre nicht strafbar

Bundespräsident Christian Wulff hätte juristisch keine Möglichkeit, eine Veröffentlichung seiner Nachricht auf der Mailbox von "Bild"-Chefredakteur Kai Diekmann zu verhindern.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - In Deutschland sei die "unbefugte Veröffentlichung" eines "befugt aufgezeichneten Anrufs" nicht strafbar, sagte Rechtsanwältin Simone Kämpfer dem Nachrichtenportal "Welt Online". Auch gebe es für den Bundespräsidenten keine Sonderregelungen, betont die anerkannte Expertin und juristische Fachautorin: "Es gibt im Strafgesetzbuch mit §90 zwar einen Tatbestand, der eine Verunglimpfung des Bundespräsidenten unter Strafe stellt. Dies indes wäre nur dann gegeben, wenn sich jemand erheblich ehrenkränkend über den Bundespräsidenten äußert."

Sollte die "Bild"-Zeitung die eigenen Worte des Bundespräsidenten veröffentlichen, wäre die Veröffentlichung auch als Verunglimpfung nicht strafbar.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 05.01.2012

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