Justizminister Maas verteidigt Reform des Mordparagrafen

Justizminister Heiko Maas (SPD) hat die von ihm geplante Reform des Mordparagrafen verteidigt und mit neuen Argumenten untermauert.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Bis heute ist unsere schärfste Strafvorschrift vom Ungeist der Nationalsozialisten geprägt", schreibt Maas in einem Beitrag für das Nachrichtenmagazin "Focus". Der Paragraf sei schwammig formuliert und benachteilige Frauen. "Gerechte Urteile lassen sich auf seiner Grundlage heute nur deshalb fällen, weil unsere Gerichte bei seiner Anwendung bis an die Grenzen der zulässigen Rechtsauslegung gehen müssen."

Maas hat eine Expertengruppe aus 15 Wissenschaftlern und Praktikern der Strafjustiz eingesetzt, die einen Reformvorschlag für den Paragrafen erarbeiten soll, der im Wesentlichen aus dem Jahr 1941 stammt. Maas schrieb in "Focus": "Die einzelnen Merkmale des Mordtatbestandes sind wenig präzise formuliert." Dem NS-Regime seien solche Gummiparagrafen recht gewesen, da sich so willkürliche Entscheidungen begründen ließen.

"Im Rechtsstaat muss aber klar bestimmt sein, was strafbar ist, besonders dort, wo die schwerste Strafe droht, die unser Recht kennt - die lebenslange Freiheitsstrafe." Zudem benachteilige der Mordparagraf Frauen, argumentierte Maas. Eine körperlich unterlegene Frau, die ihren Mann im Schlaf töte, handle nach geltendem Recht heimtückisch.

Ihr drohe deshalb wegen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe. Erschlage ein Mann seine Frau, werde er nur wegen Totschlags mit einer zeitlich begrenzten Freiheitsstrafe bestraft. "Weil das nicht gerecht ist, haben unsere Gerichte große Interpretationskünste aufgewandt, um trotz des Wortlautes unserer Gesetze zu gerechten Urteilen zu kommen", so Maas.

"In einem Rechtsstaat sollten die Paragrafen aber bereits so formuliert sein, dass in ihnen gerechte Urteile schon angelegt sind." Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) warnte dagegen vor der Reform und nannte sie "eine riskante Operation am offenen Herzen des Strafrechts". Diese solle man nur vornehmen, wenn es zwingend nötig sei, schrieb Bausback in einem Beitrag für "Focus". "Das sehe ich bei den Regelungen im Strafgesetzbuch zu den Straftaten gegen das Leben nicht." Die Gerichte hätten Wege gefunden, "um mit dem geltenden Recht gut auszukommen und mit dem Mordparagrafen trotz seiner absoluten Strafandrohung auch im Einzelfall zu angemessenen und gerechten Ergebnissen zu kommen". In der Bevölkerung sei die "Abschichtung von Mord mit der absoluten Strafbewehrung `lebenslang` und Totschlag bei der Beurteilung von Tötungsdelikten fest verankert". Bausback sieht zudem die "große Gefahr", dass mit einer Reform "die lebenslange Freiheitsstrafe zur Disposition" gestellt werde. Das Strafmaß stehe aber für den "uneingeschränkten Geltungsanspruch des Tötungstabus" und bringe "den absoluten Wert menschlichen Lebens zum Ausdruck". Auf Mord stehe "lebenslang", betonte Bausback. "Das setzt einen zentralen Maßstab und ist sozialethisch quasi die `Leitwährung` im Gesamtgefüge des Strafrechts."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 06.06.2014

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