Justizministerin befürwortet volles Adoptionsrecht für homosexuelle Paare

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat sich dafür ausgesprochen, dass homosexuelle Paare in Deutschland auch beim Adoptionsrecht gleichgestellt werden.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - In einem Beitrag für das Magazin "Stern" schreibt die Politikerin: "Wenn mehr gleichgeschlechtliche Paare Kinder haben, ist das wunderbar. Neben der bereits jetzt möglichen Stiefkindadoption, wird sich die volle Adoption Bahn brechen. Wenn zwei Menschen des gleichen Geschlechts ein Paar werden, sollte die Politik sie nach Kräften unterstützen".

Leutheusser-Schnarrenberger zeigte sich verwundert, dass derzeit eine Debatte darüber geführt wird, ob das sogenannte Ehegattensplitting im Steuerrecht auch auf gleichgeschlechtliche Paare übertragen werden soll. "Warum sollte es nicht Aufgabe der Politik sein, geeignete Rahmenbedingungen für eine bunte, individualisierte Lebenswirklichkeit zu schaffen?" So sieht das auch eine Mehrheit der Deutschen. Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa für den "Stern" sprechen sich 75 Prozent der Bundesbürger für ein Ehegattensplitting bei homosexuellen Paaren aus, nur 23 Prozent sind dagegen, zwei Prozent der Befragten haben keine Meinung dazu.

Die Zustimmung ist in allen politischen Lagern groß. So sind 80 Prozent der SPD-Anhänger für das Ehegattensplitting bei Homo-Paaren, 82 Prozent sind es bei den Grünen, 88 bei den Linken und 73 Prozent bei den Piraten. Am geringsten, aber dennoch sehr deutlich ist die Zustimmung bei den Wählern der Berliner Koalitionsparteien: 70 Prozent der FDP- und selbst 66 Prozent der CDU/CSU-Anhänger sind dafür.

Damit gehört der CSU-Abgeordnete Norbert Geis selbst in seiner Partei einer Minderheit an. Er ist gegen die Übertragung des Ehegattensplittings auf homosexuelle Paare. Geis schreibt in einem Beitrag für den "Stern": "Durch die Ausweitung des Steuersplittings auf gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften würde der Weg zur Aushöhlung der Ehe fortgesetzt. Dies kann ich als Christ nicht mittragen". Es gebe, so Geis, nicht umsonst einen Gottesbezug in der Präambel des Grundgesetzes. "Eine Gleichstellung wäre auch rechtlich höchst zweifelhaft, weil wir damit eine Verfassungsänderung durch die Hintertür betreiben".

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 15.08.2012

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