Justizministerin legt Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung vor

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat einen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung fertig gestellt und ihrem Kollegen im Innenministerium, Hans-Peter Friedrich (CSU), zugeleitet.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - In dem der Tageszeitung "Die Welt" (Freitagausgabe) vorliegenden Entwurf ist das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren geregelt. Statt sämtliche Telekommunikationsdaten aller Bürger ohne Anlass zu speichern, würden damit nur die bei den Unternehmen ohnehin vorhandenen Daten gesichert ("eingefroren"), heißt es in dem 35 Seiten umfassenden Papier. Das soll auch nur dann geschehen, wenn es einen konkreten Anlass gibt, der die "Erforschung eines Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes eines Beschuldigten" unbedingt erforderlich macht.

Der Entwurf trage "wesentlichen Bedürfnissen der Strafverfolgungsbehörden angemessen Rechnung", heißt es in der Begründung des Gesetzestextes, begrenze aber "die Menge der zu speichernden Daten auf das notwendige Maß". Für den Innenminister ist das Papier, das den sperrigen Titel "Gesetz zur Sicherung vorhandener Verkehrsdaten und Gewährleistung von Bestandsdatenauskünften im Internet" trägt, eine Provokation. Die Union will die Anbieter von Telefon- und Internetdiensten verpflichten, diese Daten möglichst lange, möglichst umfangreich und ohne konkreten Anlass zu speichern - damit die Sicherheitsbehörden im Fall einer schweren Straftat darauf zugreifen können.

Der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) hatte gerade erst deutlich gemacht, was das äußerste Maß an Kompromissbereitschaft seiner Partei darstellt: Man sei bereit, die Daten nicht wie ursprünglich geplant für sechs Monate zu speichern, sondern begnüge sich mit drei Monaten. Leutheusser-Schnarrenberger aber will einen Systemwechsel. "Die FDP lehnt es ab, dass Daten von 82 Millionen Bürgern auf Halde gelegt werden - ob das jetzt drei Monate sind oder sechs", sagte sie der Zeitung.

"Erst alles auf Vorrat speichern und dann den Datenberg durchforsten, das ist kein sinnvoller Weg." Es könne allein um eine anlassbezogene Speicherung für einen überschaubaren Personenkreis gehen. Nur unter dieser Prämisse sei die FDP bereit zum Kompromiss.

Union und FDP ringen seit fast zwei Jahren um die Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung. Das Bundesverfassungsgericht hatte die alte Regelung im März 2010 als verfassungswidrig gekippt und eine Neuregelung angemahnt.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 10.06.2011

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