Justizministerium: Sexualstraffällige Flüchtlinge ausweisen

Das Bundesjustizministerium hält eine Ausweisung der Straftäter von Köln für möglich - auch wenn sie Flüchtlinge sind, die einen besonderen Schutzstatus genießen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Je nach Schwere der Sexualstraftaten und bei Wiederholungsgefahr könnte dann auch die Ausweisung von anerkannten Asylberechtigten beziehungsweise Flüchtlingen nach der Genfer Flüchtlingskonvention - soweit unter den Tätern - grundsätzlich möglich sein", berichtet die "Rheinische Post" (Samstagausgabe) unter Verweis auf ein Papier des Justizministeriums. Das Papier wurde in Folge der Silvesternacht von Köln erstellt, um die rechtlichen Möglichkeiten für Ausweisungen auszuloten. In dem Papier weisen die Beamten des Justizministeriums die Darstellung von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) zurück, wonach ein Flüchtling zu mindestens drei Jahre Haft verurteilt worden sein muss, um ihn auszuweisen.

Dies sei "für die Ausweisung nach neuem Recht nicht mehr relevant", heißt es weiter.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 09.01.2016

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