Justizministerium gegen Wiedereinreisesperren für EU-Ausländer

Das Bundesjustizministerium hat sich gegen automatische Wiedereinreisesperren für EU-Ausländer ausgesprochen, die ihren Aufenthalt mit falschen Angaben erschlichen haben.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Statt des vom Bundesinnenministerium geforderten grundsätzlichen Einreiseverbots wird eine Kann-Regelung empfohlen, wie aus einer vertraulichen Stellungnahme des Justizministeriums zum Entwurf von Innenminister Thomas de Maizière (CDU) hervorgeht, wie die "Berliner Zeitung" (Dienstagsausgabe) berichtet. Die Ermessensentscheidung entspreche auch der europäischen Freizügigkeitsrichtlinie, die "ausdrücklich verhältnismäßige Maßnahmen" verlange, heißt es darin laut BZ weiter. Das SPD-geführte Justizministerium sieht sich in seiner Einschätzung auch durch die Bundesregierung bestätigt und zitiert in der Stellungnahme aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen von Ende April dieses Jahres, schreibt die Zeitung.

Darin hatte die Bundesregierung noch erklärt, bei einer Wiedereinreisesperre "sind die Umstände des Einzelfalls sowie die Schwere des Verstoßes im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung zu berücksichtigen". Von einer solchen Prüfung war im noch nicht abgestimmten Entwurf des Innenministeriums indes nichts mehr geblieben. De Maizière will den Entwurf der Zeitung zufolge Anfang Juni vom Kabinett beschließen lassen.

Für die Opposition sind die Sperren deshalb völlig unverhältnismäßig. Es werde mit Kanonen auf Spatzen geschossen, kritisierte Innenexpertin Ulla Jelpke von der Linksfraktion in der Zeitung. "Obwohl es keinerlei Belege für einen Missbrauch des Freizügigkeitsrechts in nennenswerter Größenordnung gibt, soll schon bei falschen Angaben gegenüber Behörden zum scharfen Schwert des Wiedereinreiseverbots gegriffen werden", rügte sie.

Das aber widerspreche dem Grundgedanken der Freizügigkeit.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 27.05.2014

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