Kölner Beschneidungsurteil löst Kontroverse aus

Das Urteil des Kölner Landgerichts, wonach die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen als Körperverletzung zu werten sei, hat eine heftige Kontroverse ausgelöst.

Köln (dts Nachrichtenagentur) - Das Urteil sei "ein eklatanter und unzulässiger Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften und in das Elternrecht", erklärte der Zentralrat der Muslime. Korrekturbedarf sieht auch der Präsident des EKD-Kirchenamtes, Hans Ulrich Anke. Seiner Meinung nach hätten es die Richter versäumt die Religionsfreiheit und das elterliche Erziehungs- und Personensorgerechts mit dem Recht der körperlichen Unversehrtheit angemessen abzuwägen.

Auch die zweite große Landeskirche nannte die Entscheidung "äußerst befremdlich". Bischof Heinrich Mussinghoff forderte möglichst schnell Rechtsklarheit damit die ungestörte Ausübung der Religionsfreiheit sicher gestellt werde. Kritik kam auch aus der FDP.

"Die Beschneidung gehört zum religiösen Selbstbestimmungsrecht. Das Urteil greift zu sehr in die Religionsfreiheit und das elterliche Erziehungsrecht ein", kritisierte der FDP-Politiker Ruppert. Die Richter begründeten ihr Urteil darin, dass die religiöse Beschneidung ein dauerhafter und irreparabler Eingriff für das Kind sei, auch wenn dem die Eltern zustimmen.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 27.06.2012

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