Kabinett beschließt Hartz-IV-Reform

Die Bundesregierung hat am Mittwochmorgen die umstrittene Hartz-IV-Reform beschlossen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Eine Neuregelung wurde notwendig, um die Grundsicherung für Erwerbslose verfassungskonform zu machen. Die Neuerung sieht eine Erhöhung des Regelsatzes um fünf Euro auf 364 Euro vor. Da die Frist bis zum Abschluss der Reform vom Bundesverfassungsgericht auf das Ende das Jahres festgelegt wurde, "setzt diese enge Frist alle Seiten und Druck", so Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU).

Trotz des straffen Zeitplans werde es laut von der Leyen "nicht um zusätzliches Bargeld für Kinder gehen". Klar ist außerdem, dass nicht nur Kinder von Hartz-IV- und Sozialhilfeempfänger das Bildungspaket erhalten sollen. Auch Kinder von Geringverdienern, die knapp über der Hartz-IV-Grenze liegen, sollen das Paket erhalten.

Beim Bildungspaket gibt es zwischen Koalition und Opposition sehr unterschiedliche Ansichten, "die am besten in einem Spitzengespräch bei Kanzlerin Angela Merkel geklärt werden sollten", so der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Hubertus Heil. Im Gesetzentwurf ebenfalls enthalten ist eine minimale Erhöhung der Hinzuverdienstgrenzen für Hartz-IV-Beziehern. Für das gesamte Reformpaket sind zusätzliche Ausgaben von rund 900 Millionen Euro eingeplant.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 20.10.2010

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