Kabinett beschließt neue Regeln zur besseren Integration von Ausländern

Die Regierung hat am Mittwoch neue Regeln zur besseren Integration von Ausländern beschlossen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Gegenstand der Entscheidungen sind unter anderem ein härteres Vorgehen gegen Zwangsehen, die Teilnahmepflicht von Ausländern an Integrationskursen und eine Verlängerung der Mindestlaufzeit von deutsch-ausländischen Ehen. Zwangsheiraten soll nach den Entscheidungen der Minister als ein eigener Strafbestand definiert und mit bis zu fünf Jahren bestraft werden. So kann eine juristische Verfolgung jener erleichtert werden, die unter anderem junge Mädchen zu Zwangsehen verpflichten.

Schon der Versuch der Zwangsheirat wird von nun an strafrechtlich verfolgt. Vor dem Hintergrund von Entführungen soll für Opfer von Zwangsehen eine Rückkehr nach Deutschland erleichtert werden, das ist ein bedeutendes Novum für Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger. Daneben sollen durch Interaktion von Behörden und Trägern, die Teilnahme von Ausländern an Integrationskursen sichergestellt werden.

Sollte der Betroffene eine Teilnahme an dem Kurs verweigern, so kann die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung abgelehnt werden. Zudem gilt für Ehen zwischen einem Deutschen und einem Ausländer, dass diese mindestens drei Jahre bestehen müsse. Erst dann verhilft die Ehe dem im Ausland Geborenen zum Aufenthaltstitel, so Bundespräsident Wulff.

Daneben wurde die Lockerung der Residenzpflicht für Ausländer mit Duldung gelockert. Dies bedeutet, dass Ausländer, die in einem Bezirk geduldet werden, in einem anderen einem Job nachgehen können. Lob bekam das geplante härtere Vorgehen des deutschen Kabinetts bei Zwangsehen von der Menschenrechtsorganisation "terre des femmes".

Zugleich bezweifelte Leutheusser-Schnarrenberger allerdings die Abschreckungswirkung der Strafen bei Zwangsehen im Deutschlandfunk.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 27.10.2010

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