Kachelmann-Prozess: Gericht kritisiert Verteidiger Schwenn

In der Urteilsbegründung für den Freispruch Jörg Kachelmanns vom Verdacht der Vergewaltigung hat das Gericht den Verteidiger des Wettermoderators, Johann Schwenn, scharf kritisiert.

Mannheim (dts Nachrichtenagentur) - "Der Kammer zu unterstellen, sie sei nicht bestrebt, die Wahrheit herauszufinden und sie stattdessen mit dem Vorwurf zu überziehen, sie verhandele, bis etwas Belastendes herauskomme, ist schlicht abwegig", erklärte der Vorsitzende Richter. "Im Ergebnis wird damit meinen Kollegen und mir jegliche Professionalität und jegliches Berufsethos abgesprochen. Es bleibt der ungerechtfertigte, dem Ansehen der Justiz schadende Vorwurf im Raum stehen, Richter seien bei Prominenten bereit, zu deren Lasten Objektivität, richterliche Sorgfalt und Gesetze außer acht zu lassen", so der Richter weiter.

Gleiches gelte für die Staatsanwälte. "Gerade der vorliegende Fall steht in seiner Komplexität exemplarisch dafür, dass mit vertretbaren Erwägungen unterschiedliche Sichtweisen denkbar sind. Den Vertretern der Staatsanwaltschaft deshalb pflicht- beziehungsweise gesetzeswidriges Verhalten zu unterstellen, ist eines Strafprozesses unwürdig. Die - wenn auch hart geführte - Auseinandersetzung in der Sache setzt immer auch den respektvollen Umgang miteinander voraus. Diesen hat der Verteidiger des Angeklagten häufig vermissen lassen", so der Richter weiter. Verteidiger Schwenn bezeichnete die Urteilsbegründung nach der Verkündung als "erbärmlich".

Das Landgericht Mannheim habe die Begründung mit einer "Verteidigerbeschimpfung" begonnen und klar gemacht, dass es den Angeklagten eigentlich nur zu gerne verurteilt hätte.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 31.05.2011

Zur Startseite