Kachelmann-Verteidiger bezeichnet Urteilsbegründung als "erbärmlich"

Der Verteidiger des vom Verdacht der Vergewaltigung freigesprochenen TV-Moderators Jörg Kachelmann, Johann Schwenn, hat sich mit dem Urteil zufrieden gezeigt, die Urteilsbegründung aber als "erbärmlich" bezeichnet.

Mannheim (dts Nachrichtenagentur) - Das Landgericht Mannheim habe die Begründung mit einer "Verteidigerbeschimpfung" begonnen und klar gemacht, dass sie den Angeklagten eigentlich nur zu gerne verurteilt hätte. Schließlich sei es zum "Schulterschluss" mit der Staatsanwaltschaft gekommen, als sich das Gericht bei dieser ausgiebig bedankt hatte. Auch für die Pflichtverteidigerin sei noch Dank übrig geblieben, nicht aber für ihn als Wahlverteidiger.

Das gesamte Verhalten des Gerichtes sei von einer Erbärmlichkeit, "die ihresgleichen sucht". Eine mögliche Entschädigung müsse Herr Kachelmann mit seinen Anwälten selbst in die Hände nehmen, "und das werden wir tun, darauf können Sie sich verlassen", so Schwenn weiter.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 31.05.2011

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