Kappungsgrenzen mindern Aufkommen der Bankenabgabe erheblich

Die bestehenden Zumutbarkeitsregeln für die Bankenabgabe limitieren das Aufkommen nach Informationen des "Handelsblatts" (Mittwochausgabe) erheblich.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Die erstmals für das vergangene Jahr erhobene Sonderabgabe belief sich auf rund 590 Millionen Euro. Ohne die Kappungsgrenzen ergäbe sich hingegen ein rechnerischer Betrag von zwei Milliarden Euro, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des SPD-Abgeordneten Manfred Zöllner hervorgeht, die dem "Handelsblatt" vorliegt. 85 Institute nutzten die Zumutbarkeitsregeln aus.

Die Bundesregierung hat beispielsweise festgelegt, dass die Abgabe ein Fünftel des Gewinns einer Bank nicht übersteigen darf. Bei 56 Instituten wäre der Beitrag höher ausgefallen, wenn es dieses Limit nicht gegeben hätte. Weitere 29 Banken fielen unter die Regelung, nach der die Beiträge 50 Prozent des Durchschnitts der letzten drei Jahresergebnisse nicht übersteigen dürfen.

Von den rund 1.880 beitragspflichtigen Instituten fielen 720 unter die Freibetragsregelung, wiesen also eine Bilanzsumme von weniger als 300 Millionen Euro aus. Die Bundesregierung wolle an den Zumutbarkeitsregeln aber festhalten, da die Sonderabgabe "finanzverfassungsrechtlichen Kriterien" genügen müsse, heißt es in dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums. Die Bankenabgabe fließt nicht in den Staatshaushalt, sondern in einen sogenannten Restrukturierungsfonds, der von der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung verwaltet wird.

Die Zielgröße ist auf 70 Milliarden Euro ausgelegt. Mit der Bankenabgabe zieht die Regierung Konsequenzen aus der Finanzmarktkrise. In Not geratene Banken wurden in der Regel mit Steuermitteln gerettet.

Künftig soll die Kreditwirtschaft selbst für Rettungsaktionen herangezogen werden. Eine Kreditermächtigung von 20 Milliarden Euro macht den Fonds bereits jetzt handlungsfähig.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 03.01.2012

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