Karlsruhe erklärt Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig

Alle in Deutschland bestehenden Regelungen zur Sicherungsverwahrung sind verfassungswidrig.

Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) - Das urteilte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts am Mittwoch. Die Richter gaben damit den Verfassungsbeschwerden von vier Männern statt, bei denen eine nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet wurde, obwohl es diese Maßnahme noch gar nicht gab, als sie ihre Straftaten begingen. Laut den Karlsruher Richtern verletze die Sicherungsverwahrung ihr Grundrecht auf Freiheit.

Hochgefährliche Straftäter dürfen unter bestimmten Voraussetzungen bis zu einer Neuregelung im Juni 2013 allerdings weiter in Sicherungsverwahrung gehalten werden. Die deutsche Praxis der nachträglichen Sicherungsverwahrung war vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wiederholt gerügt worden, da sie einen Verstoß gegen die Menschenrechte darstellen würde. Mit der Maßnahme soll die Bevölkerung vor rückfallgefährdeten Straftätern geschützt werden.

Die Verwahrung ist in Deutschland seit 1998 unbegrenzt erlaubt, zuvor galt eine Zehn-Jahres-Höchstfrist. Ab 2004 konnte sie auch nach Ablauf der eigentlichen Haft angeordnet werden. Die Maßnahme wurde inzwischen mit dem Therapieunterbringungsgesetz reformiert.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 04.05.2011

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