Karlsruhe will über Militäreinsatz im Innern urteilen

Das Bundesverfassungsgericht will im Frühjahr entscheiden, ob die Bundeswehr im Inland künftig Kampfjets und Panzer einsetzen darf.

Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) - Weil der Erste und der Zweite Senat des Karlsruher Gerichts in dieser Frage völlig uneins sind und Schlichtungsgespräche keinen Konsens brachten, wird aller Voraussicht nach das Plenum angerufen, das alle 16 Richter umfasst. Das kündigte Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle im Interview mit der Süddeutschen Zeitung (Montagausgabe) an. Ausgangspunkt ist das Urteil des Ersten Senats vom 15. Februar 2006 zum Luftsicherheitsgesetz.

Damals untersagte das Gericht, den Abschuss einer entführten Passagiermaschinen zu erlauben, die als Waffe eingesetzt werden soll - dies sei ein Verstoß gegen die Menschenwürde. In einem neuen Verfahren will der Zweite Senat zwar nicht am Abschussverbot rütteln, wohl aber an der restriktiven Haltung des Ersten Senats zum Waffeneinsatz. Dieser hatte der Bundeswehr bei Einsätzen, die nicht der Landesverteidigung gelten, den Gebrauch spezifisch militärischer Kampfmittel untersagt, zum Beispiel von Bordwaffen eines Kampfflugzeuges.

Der Zweite Senat will Inlandseinsätze der Bundeswehr zwar auch künftig nur ausnahmsweise "bei besonders schweren Unglücksfällen" erlauben, dann allerdings, im Rahmen der Verhältnismäßigkeit, mit dem gesamten Waffenarsenal. Nach Voßkuhles Worten will das Gericht zunächst abwarten, bis die insgesamt vier Stellen in beiden Senaten neu besetzt sind, die nun durch ausscheidende Richter frei werden. Die Plenarentscheidung wäre erst die fünfte in der Geschichte des Gerichts - und die erste zu einer fundamentalen Verfassungsfrage.

Voßkuhle sagte, es handle sich dennoch "um keinen dramatischen Konflikt, sondern um ein für Juristen übliches Ringen um Argumente". Die Debatten im Gericht seien von großer Intensität und Härte geprägt, "und das muss so sein". Nur so könne sich die beste Meinung durchsetzen; "ich meine sogar, wir sollten häufiger ins Plenum gehen, wenn es um wichtige Entscheidungen geht", sagte er.

Ende Januar oder Anfang Februar will der Zweite Senat zudem über mehrere Verfahren zur Sicherungsverwahrung gefährlicher Rückfalltäter verhandeln. Er wäre "dankbar", wenn der Gesetzgeber bis dahin ein Konzept vorgelegt hätte, sagte Voßkuhle. Geklärt werden muss, wie das Karlsruher Gericht mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg umgeht, der das deutsche System der Sicherungsverwahrung grundsätzlich in Frage gestellt hat. Inzwischen mussten mehrere gefährliche Straftäter aus dem Vollzug entlassen werden. "Bei derart großen Auswirkungen eines Urteils" wäre "etwas mehr Zurückhaltung des EGMR wünschenswert", sagte der Präsident. Der Straßburger Gerichtshof hätte Deutschland zum Beispiel eine Frist von zwei Jahren zur Umsetzung des Urteils setzen können. Weniger angespannt ist nach Voßkuhles Worten das Verhältnis zum zweiten Europa-Gericht, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Die Karlsruher Haltung sei seit dem Urteil zum Vertrag von Lissabon geprägt vom Grundsatz der Europarechtsfreundlichkeit. "Wir sind nicht die Oberaufpasser des EuGH", sagte an die Adresse der Kritiker, die im Lissabon-Urteil Konfliktpotenzial mit Luxemburg sahenVoßkuhle. "Es war nie unser Bestreben, einen Krieg der Gerichte anzufangen."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 17.10.2010

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