Kartellamt: ddp/AP-Zusammenschluss war "sehr wahrscheinlich" anmeldepflichtig

Bonn (dts Nachrichtenagentur) - Das Bundeskartellamt geht derzeit offenbar davon aus, dass die Übernahme der Nachrichtenagentur AP Deutschland durch den Deutschen Depeschendienst (ddp) gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen hat.

Der Zusammenschluss der beiden Agenturen sei "nach derzeitiger Bewertung sehr wahrscheinlich anmeldepflichtig gewesen", schreibt das Amt in einem Brief an die anderen Nachrichtenagenturen in Deutschland (darunter auch an die dts Nachrichtenagentur). Gleichzeitig wurde ein Fragebogen versandt, in dem die Konkurrenz von ddp bis Ende Juni um Auskünfte zur Marktsituation gebeten wird. Unter anderem sollen die Agenturen angeben, welche Verträge sie mir dem ddp oder den anderen Unternehmen der ddp-Inhaber Peter Löw und Martin Vorderwülbecke haben und welche Veränderungen durch den Zusammenschluss erwartet werden.

Zudem will das Amt ausführlich Auskunft über die Produkte und Preise der Nachrichtenagenturen, sowie deren Gesellschafterstruktur. Ein Entflechtungsverfahren wurde nach Angaben des Kartellamtes bereits eingeleitet. Offen ist allerdings, ob dieses auch zu einer Rückabwicklung der Fusion führen wird.

Diese werde nur vollzogen, wenn durch den Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung begründet oder verstärkt wurde. Die Fragebögen an die Konkurrenz seien dabei von "großer Bedeutung für die Bewertung". Der ddp hatte im Dezember 2009 den deutschen Ableger der US-Nachrichtenagentur AP gekauft und später in Deutschen Auslands-Depeschendienst (DAPD) umbenannt.

Die derzeit marktführende Deutsche Presse-Agentur (dpa) hatte daraufhin im April das Kartellamt angerufen. Als Folge des Zusammenschlusses werde die Zahl der Wettbewerber bei Nachrichtenagenturen in Deutschland erheblich reduziert. Dies berühre erkennbar die Angebotsvielfalt im Bereich der Presse, hatte dpa-Anwalt Thorsten Mäger argumentiert.

Die öffentliche Aufgabe der Presse sei zudem berührt, wenn zwei marktrelevante Nachrichtenagenturen von Finanzinvestoren kontrolliert werden, die den Erwerb als reines Investment und nicht als öffentliche Aufgabe ansehen. "Hinzu kommt, dass AP Deutschland bislang von einer nicht profitorientierten Genossenschaft mit weit über 1.000 Mitgliedern kontrolliert wurde. Nach dem Zusammenschluss werden die zwei Nachrichtenagenturen von zwei Privatpersonen kontrolliert", so Mäger weiter. Ein ddp-Sprecher hatte die Anmeldepflicht zurückgewiesen. Eine intensive juristische Prüfung sei seinerzeit "natürlich" erfolgt, hieß es dazu bei der Nachrichtenagentur.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 14.06.2010

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