Kartellamt warnt vor Kostenexplosion durch Energiewende

Das Bundeskartellamt beobachtet die Entwicklung der Strompreise mit Sorge.

Bonn (dts Nachrichtenagentur) - "Die Politik muss darauf achten, dass ihr die Kosten der Energiewende nicht aus dem Ruder laufen", sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt im Interview mit dem "Handelsblatt" (Dienstagausgabe). Insbesondere bei der Förderung der erneuerbaren Energien sei "eine deutliche Schieflage entstanden", sagte Mundt. Die Preisentwicklung infolge der Energiewende steht auch beim Treffen von Spitzenvertretern aus Wirtschaft und Gewerkschaften im Kanzleramt am Dienstag auf der Tagesordnung.

Forderungen nach Entlastung der Verbraucher durch eine Streichung der Stromsteuer oder eine reduzierte Mehrwertsteuer auf Strom erteilte der Kartellamtspräsident eine Absage. "Das wäre ein Schnellschuss", sagte er. "Damit würde man nur an einem Symptom herumdoktern, wir müssen aber dort ansetzen, wo das Fieber entsteht", sagte Mundt mit Blick auf die stark steigenden Kosten für die erneuerbaren Energien.

Die Förderung der Erneuerbaren habe mittlerweile "jedes vernünftige Maß gesprengt". Mundt plädiert für eine Umkehr bei der Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG): "Was wir brauchen, ist ein Systemwechsel. Weg von der Festvergütung mit Abnahmegarantie, hin zu einem wettbewerblich orientierten Fördersystem."

Mundt betrachtet die Ausnahmen für die Industrie bei EEG-Umlage, Stromsteuer und Netzentgelten kritisch. "Die Politik beschreitet da einen ordnungspolitisch schwierigen Weg. Viele mittelständische Unternehmen, die nicht von diesen Entlastungen profitieren, zahlen dafür umso mehr", kritisierte der Kartellamtspräsident.

Auch die von der Bundesregierung geplanten Privilegien für die Betreiber von Offshore-Windparks und für Übertragungsnetzbetreiber bewertet Mundt zurückhaltend: "Die Lösung, die angestrebt wird, hat einen bitteren Beigeschmack. Gewinne werden individualisiert, Risiken sozialisiert." Das Bundeskabinett will am Mittwoch eine Regelung beschließen, die die Haftung zwischen Netzbetreibern und Offshore-Windpark-Betreibern im Fall verzögerter oder gestörter Netzanbindung klärt. Ein großer Teil des Risikos soll den Unternehmen abgenommen werden und auf die Stromverbraucher umgelegt werden, auf die eine neue Umlage zukommt.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 27.08.2012

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