Kauder: Ehe ist die Verbindung von Mann und Frau

Der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Volker Kauder hat es abgelehnt, das Ergebnis des Referendums in Irland über die Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare auf Deutschland zu übertragen: "Für mich ist die Ehe im Sinne des Grundgesetzes die Verbindung von Mann und Frau", sagte Kauder im Gespräch mit der F.A.Z. (Donnerstagsausgabe).

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Er stützte sich dabei auch auf die "ständige Rechtsprechung" des Bundesverfassungsgerichts. "Die so genannte Homo-Ehe, also die Öffnung der Ehe auch für gleichgeschlechtliche Verbindungen, lehne ich ab - auch weil ich die Volladoption durch Lebenspartner nicht für richtig halte." Damit ging Kauder über bisherige Stellungnahmen aus der Führung der Unions-Fraktion hinaus, die lediglich auf den Koalitionsvertrag mit der SPD verwiesen hatten, in dem weitgehende Änderungen im Eherecht nicht vorgesehen seien.

Seitens der engeren Parteiführung hatte CDU-Generalsekretär Peter Tauber am Dienstag eine offene Formulierung gewählt: "Das Referendum in Irland wird in Deutschland aufmerksam wahrgenommen und diskutiert - auch in der CDU." Kauder verteidigte im Gespräch mit der Zeitung zugleich Rechtsanpassungen zugunsten eingetragener Lebenspartnerschaften. "Wenn gleichgeschlechtliche Menschen sich dauerhaft binden und in einer Lebenspartnerschaft füreinander einstehen, ist das ein Gewinn auch für unsere Gesellschaft. Deshalb bin ich für eine rechtliche Angleichung der beiden Rechtsinstitute Ehe und Eingetragene Lebenspartnerschaft, so wie sie der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren etwa bei der Gleichbehandlung im Erbschaftsteuerrecht oder beim Steuer-Splitting vorgenommen hat." Auch der am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf "zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner" diene der Angleichung der Institute der Ehe und der Lebenspartnerschaft in zahlreichen weiteren Gesetzen und Verordnungen. Kauder wandte sich jedoch gegen grundsätzliche Rechtsänderungen.

Er begründete das so: "Eine Öffnung der Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare durch ein einfaches Gesetz, so wie sie jetzt in der Diskussion gefordert wird, ist auf Grundlage der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts höchst problematisch." Eine verfassungsändernde Mehrheit im Bundestag sehe er aber "nun wirklich nicht".

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 27.05.2015

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