Kauder beklagt Geheimnisverrat in Bundestagsgremien

Unions-Fraktionschef Volker Kauder hat Fälle von Geheimnisverrat in Bundestagsgremien beklagt.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Ein Parlament und speziell ein Untersuchungsausschuss wird doch seinen Aufgaben nicht gerecht, wenn als geheim eingestufte Dokumente in Zeitungen oder im Internet auftauchen", sagte der CDU-Politiker. Das sei nicht tragbar und stelle das Modell der Kontrolle der Nachrichtendienste in Frage. "Nach unseren Erfahrungen liegt der Verdacht leider sehr nahe, dass manche in einem Untersuchungsausschuss nach dem Motto handeln: Wenn es politisch opportun ist, vorverurteilen wir nicht nur, sondern brechen notfalls auch die Vertraulichkeit und damit das Recht", kritisierte er.

Es sei höchste Zeit, dass auch bei der Kontrolle der Nachrichtendienste Recht und Gesetz strikt beachtet werden. Diese Aufgabe hätten alle Abgeordneten und Mitarbeiter in dem jeweiligen Gremium, so Kauder. Er stellte zudem klar, dass es zum Wesen der Kontrolle der Nachrichtendienste gehöre, dass nicht alle Erkenntnisse ihrer Arbeit und ihrer Arbeitsweisen in der Öffentlichkeit ausgebreitet werden können.

"Dazu gibt es aber das Kontrollgremium und dazu gehört auch, dass beispielsweise der Untersuchungsausschuss teilweise geheim tagen muss." Er sagte weiter: "Dass jetzt, nachdem Dokumente des NSA-Untersuchungsausschusses in Wikileaks aufgetaucht sind, sich die Grünen betroffen zeigen, aber gleich die Regierung verdächtigen, ist eine neue Variante in dem Spiel." Kauder kritisierte auch, dass Staatsanwaltschaften wie in Niedersachsen Ermittlungsergebnisse durchstechen.

"Das geht in einem Rechtsstaat nicht." Kauder bezweifelte außerdem, dass die Bundesregierung der von SPD und Opposition geforderten Herausgabe der NSA-Spionage-Listen für den Bundesnachrichtendienst nachkommen wird. "Wenn die Amerikaner nicht dazu bereit sind, wird die Bundesregierung es schwer haben, die Anfrage positiv zu beantworten", sagte Kauder im Interview der "Welt".

Der CDU-Politiker erklärte, dass es offenbar detaillierte Festlegungen über die Zusammenarbeit gebe, die noch in der Zeit des Kanzleramtsministers Steinmeier abgeschlossen worden seien. "Generell sind wir auf die Kooperation angewiesen, was die einseitige Bekanntgabe von Suchanfragen auch von daher schwierig macht", warnte Kauder.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 14.05.2015

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