Kauder für begrenzte Stärkung der Oppositionsrechte

Unionsfraktionschef Volker Kauder hat sich für eine begrenzte Stärkung der Oppositionsrechte ausgesprochen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Beide Oppositionsfraktionen sollten einen Untersuchungssauschuss einberufen können, wenn sie geschlossen dafür stimmen. In dieser Frage sollten sie nicht vom guten Willen der Regierungsfraktionen abhängig sein", sagte Kauder der "Welt". "Weiteren Handlungsbedarf - etwa beim Rederecht - sehe ich derzeit nicht."

Es sei auch keine Änderung des Grundgesetzes nötig, betonte Kauder. "Wir können darüber sprechen, die Geschäftsordnung des Bundestages für diese Legislaturperiode anzupassen." Der CDU-Politiker legte Wert auf die Feststellung, dass die Kontrolle der Regierung "nicht nur durch die Oppositionsfraktionen stattfindet, sondern durch den Bundestag insgesamt".

Zugleich setzte sich Kauder für eine Überprüfung des Wahlrechts ein. "Das geltende Wahlrecht kann zu einer Aufblähung des Bundestages führen", sagte er. "Deswegen glaube ich schon, dass wir uns diese Vorschriften noch einmal anschauen müssen."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 27.10.2013

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