Keine strafrechtlichen Konsequenzen für Bushido

Rapper Bushido (34) droht wegen seines Hass-Videos keine strafrechtlichen Konsequenzen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Der Skandal-Song "Stress ohne Grund" soll jedoch im Eilverfahren auf den Index gesetzt werden. Nach Informationen der "Bild-Zeitung" (Donnerstagausgabe) haben zwei Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Berlin unabhängig voneinander die Strafanzeigen gegen den Rapper geprüft. Wie "Bild" erfuhr, kommen beide Staatsanwälte zu dem Schluss, dass keine strafbaren Handlungen zu erkennen seien.

Der Text sei durch die künstlerische Freiheit abgedeckt. Auf Anfrage teilte die Ermittlungsbehörde gestern mit, dass die Prüfung weiterhin andauern würde. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien wird das Album "NWA" von Rapper Shindy mit dem umstrittenen Song "Stress ohne Grund" jedoch schon am Freitag auf den Index setzen.

Wie die "Bild-Zeitung" berichtet, traf das sogenannte Dreier-Gremium diese Entscheidung am Dienstag in einem Eilverfahren. Ursprünglich sollte die Entscheidung am Montag rechtskräftig werden, doch nach dem Wirbel in den Medien sahen sich die Verantwortlichen zu schnellerem Handeln gezwungen. In der Begründung der Prüfstelle heißt es: "Es ist verrohend und zu Gewalttätigkeiten anreizend und diskriminierend gegen Frauen und Homosexuelle."

Laut Beschluss darf das Album mit dem Song ab Freitag, 24 Uhr nicht mehr an Jugendliche unter 18 Jahren verkauft oder öffentlich in Ladenregalen angeboten werden. Das betrifft auch den Online-Handel.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 18.07.2013

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