Koalition plant Strafen für Freier von Zwangsprostituierten

Die künftige große Koalition aus CDU und SPD strebt nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z./Montagsausgabe) an, Armuts- und Zwangsprostitution mit neuen Straftatbeständen härter zu ahnden.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - In der Koalitionsvereinbarung ist von einer "umfassenden Überarbeitung des Prostitutionsgesetzes" die Rede. Die stellvertretende Bundesvorsitzende der Frauen-Union und geschäftsführende parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Annette Widmann-Mauz (CDU), kündigte im Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung eine "Erlaubnispflicht für Bordellbetriebe" sowie einen neuen Straftatbestand an, der die Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen von Zwangsprostituierten unter Strafe stellt. "Wer Zwangsprostituierte wissentlich und brutal ausbeutet, soll auch damit rechnen müssen, dass zu Hause die Polizei vor der Tür steht", sagte Widmann-Mauz.

Auch sollen Praktiken wie "Flatrate-Sex" künftig verboten werden. Der Frauenrechtlerin Alice Schwarzer gehen die Vereinbarungen von SPD und CDU/CSU zur Bekämpfung der Zwangsprostitution nicht weit genug. Im Gespräch mit der F.A.Z. forderte sie eine "Generalrevision" des 2001 in der rot-grünen Regierungszeit vom Bundestag beschlossenen Prostitutionsgesetzes.

Die baden-württembergische Landesvorsitzende der Grünen, Thekla Walker, forderte ein eigenes Gewerberecht für Bordelle. Außerdem solle Prostitution künftig erst vom 21. Lebensjahr an erlaubt werden. "Wir müssen den Straftatbestand der Ausbeutung neu regeln und enger fassen. Was in der Koalitionsvereinbarung völlig fehlt, sind Aussagen zu einer Anhebung des Mindestalters", sagte Walker der F.A.Z.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 01.12.2013

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