Koalition wagt neuen Versuch einer Positivliste für Medikamente

Die schwarz-gelbe Koalition nimmt einen neuen Anlauf zur Einführung einer Positivliste für Arzneimittel.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Dabei geht es um einen behördlich zusammengestellten Katalog von Medikamenten, die ein Arzt bei der Behandlung verschreiben muss. In einem Änderungsantrag für das sogenannte Landärzte-Gesetz wollen Union und FDP ein Modellvorhaben ausloben, in dem die Auswirkungen einer solchen Liste erprobt werden können. Das Papier liegt der "Süddeutschen Zeitung" (Montagausgabe) vor.

Laut Begründung soll die Regelung die Risiken der Patienten bei der Einnahme von Medikamenten vermindern. Zudem trage sie dazu bei, dass die Patienten ihre Mittel gewissenhafter nähmen. "Grundlage für Verordnungen von Arzneimitteln ist dabei ein Medikationskatalog auf Wirkstoffbasis, der eine leitliniengerechte Versorgung sicherstellt", heißt es.

Der Änderungsantrag birgt Sprengstoff. In den 90er Jahren hatte es gleich mehrere Anläufe durch die Bundesregierung gegeben, eine solche Positivliste zu verankern. Neben einer verlässlicheren Versorgung der Patienten stand dabei auch immer ein wirtschaftlicher Aspekt im Mittelpunkt.

Es ging darum, die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen zu begrenzen. Pharmaindustrie, Ärzte und Apotheker hatten heftig gegen das Vorhaben protestiert und den Vorwurf erhoben, der Staat wolle die medizinische Behandlung vorgeben. Mit dem Modellvorhaben soll dieser Konflikt zumindest teilweise entschärft werden.

Denn der Antrag sieht vor, dass die teilnehmenden Ärzte und Apotheker von dem Vorhaben profitieren: "Wenn durch die für das Modellprojekt vereinbarten Leistungen Einsparungen für die gesetzliche Krankenversicherung erreicht werden, sollen davon auch die teilnehmenden Leistungserbringer profitieren", heißt es. Sollten etwa die Kassen die Teilnahme an einem solchen Modellvorhaben verweigern, muss nach den Plänen ein Schiedsamt darüber entscheiden. Dieses soll eigens für den Fall um Vertreter der Apothekerschaft erweitert werden. Fallen Kosten an, sollen die Kassen einen Ausgleich erhalten.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 12.09.2011

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