Koalition will Bundestagsbeschluss über EU-Bankenaufsicht noch in dieser Wahlperiode

Spitzenpolitiker von Union und FDP wollen noch in dieser Legislaturperiode eine Entscheidung über die EU-Bankenaufsicht herbeiführen und fordern deshalb von der Bundesregierung, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Wir erwarten von der Bundesregierung rechtzeitig einen Entwurf eines Umsetzungsgesetzes, das als Zustimmungsgesetz auch im Bundesrat beraten werden wird", sagte Fraktionsvize Michael Meister (CDU) "Handelsblatt-Online". "Ich gehe davon aus, dass die Länder ihre europapolitische Verantwortung ohne Winkelzüge wahrnehmen, so dass ein Abschluss noch in dieser Legislaturperiode möglich ist." Ähnlich äußerte sich FDP-Fraktionsvize Volker Wissing.

"Wir brauchen eine europäische Aufsicht so schnell wie möglich", sagte Wissing "Handelsblatt-Online". "Die FDP hält eine zügige Umsetzung für äußerst wünschenswert." Die Bundesregierung habe auf europäischer Ebene "geschickt" verhandelt und die richtigen Weichen gestellt, fügte Wissing hinzu.

"Jetzt sollten wir das zügig umsetzen." Bisher ist geplant, dass die gemeinsame Bankenaufsicht unter Leitung der Europäischen Zentralbank (EZB) nach Inkrafttreten einer entsprechenden EU-Verordnung am 1. März 2014 startet. Der Verordnung müssen zuvor die nationalen Parlamente, auch der Bundestag, zustimmen.

Die Schaffung einer funktionierenden Bankenaufsicht ist auch für die Gewährung direkter Kapitalhilfen des Euro-Schutzschirms ESM an notleidende Banken von Bedeutung. Meister warnte in diesem Zusammenhang vor falschen Erwartungen. Direkte Kapitalhilfen an Banken werde es auch künftig "nicht uferlos" geben können, sagte er.

"Dies würde den ESM sprengen, woran keiner ein Interesse haben dürfte." Er erinnere zudem daran, dass Banken, die in Schieflage geraten seien, erst von den Eigentümern oder den betreffenden Euro-Staaten nachhaltig stabilisiert werden müssten, damit die Bankenunion umgesetzt werden könne.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 22.02.2013

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