Koalition will Versorgung verwundeter Soldaten noch weiter verbessern

Die Koalitionsfraktionen im Bundestag wollen die geplanten neuen Leistungen für Soldaten, die im Auslandseinsatz verwundet wurden, noch einmal verbessern.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Nach Informationen der Tageszeitung "Die Welt" (Freitag-Ausgabe) fordern CDU und FDP in einem gemeinsamen Antrag drei Änderungen am Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz, mit dem sich das Parlament an diesem Freitag in erster Lesung beschäftigt. Danach sollen Betroffene zum Beispiel schon ab einem Schädigungsgrad von 30 Prozent Anspruch auf lebenslange Weiterbeschäftigung erhalten. Bisher haben sie das erst ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 50 Prozent.

Im bisherigen Gesetzentwurf, den die Regierung Ende August beschlossen hat, liegt diese Quote weiter bei 50 Prozent. Nun haben sich Union und FDP doch auf die 30-Prozent-Regelung geeinigt. "Nach zwei Jahren soll geprüft werden, ob diese Absenkung zu einer übermäßigen Belastung der Bundeswehr führt", heißt es in dem Änderungsantrag, der der "Welt" vorliegt.

Billigt der Bundesrat letztlich das geänderte Gesetz, käme nach Informationen der "Welt" noch eine weitere Verbesserung auf den Weg, die besonders traumatisierte Soldaten freuen dürfte. Betroffenen möchte man künftig das Verfahren erleichtern, in dem sie selbst nachweisen müssen, dass eine seelische Schädigung aus einem Auslandseinsatz her rührt. "Wir begrüßen sehr, dass die Bundesregierung dieses Thema aufgegriffen hat und auch der Verteidigungsminister es zu seinem Schwerpunkt machen möchte", sagte die FDP-Verteidigungspolitikerin Elke Hoff der "Welt".

"Trotzdem sehen wir noch Diskrepanzen zwischen dem vorliegenden Gesetzesentwurf und dem, was der Bundestag vor einem Jahr beschlossen hat." Das Parlament sei bei diesem Thema schließlich immer die treibende Kraft gewesen. "Wir dürfen eine Parlamentsarmee, die wir in gefährliche Auslandseinsätze schicken, nicht nur mit honigsüßen Worten beglücken", sagte Ernst-Reinhard Beck, CDU-Obmann im Verteidigungsausschuss.

Für Hoff soll der Änderungsantrag eine wichtige Kernbotschaft enthalten. "Wir bekennen uns dazu, dass auch eine seelische Beeinträchtigung nach einem Einsatz eine Verwundung ist, die im Einsatz ihre Ursache hat." Dies müsse auch endlich bei den entsprechenden Anerkennungsverfahren einer Wehrdienstbeschädigung berücksichtigt werden. Den vorliegenden Entwurf für das Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz hatte die Bundesregierung Ende August beschlossen. Er sieht unter anderem vor, dass Soldaten, deren Erwerbsfähigkeit nach einer Einsatzverwundung um mindestens 50 Prozent gemindert ist, künftig eine höhere einmalige Entschädigungszahlung bekommen, die Summe soll von bisher 80.000 auf 150.000 Euro steigen. Das neue Gesetz bezieht auch Angehörige mit ein. Hinterbliebene von Zeitsoldaten sollen bald die gleichen Ansprüche haben wie die von Berufssoldaten, die derzeit noch besser gestellt sind. Schließlich enthält der Gesetzentwurf auch einen neuen Stichtag: Bisher fielen nur Soldaten, die seit dem 1. Dezember 2002, dem Start des deutschen Afghanistan-Engagements, einen Einsatzunfall erlitten, unter das Versorgungsgesetz. Dieses Datum wird auf den 1. Juli 1992 zurückgesetzt, damit umfasst das neue Gesetz auch den ersten Auslandseinsatz der Bundeswehr in Kambodscha.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 29.09.2011

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