Kohl appelliert an Merkel: Euro-Stabilitätskurs fortsetzen

Der ehemalige Bundeskanzler Helmut Kohl hat an seine Nachfolgerin Angela Merkel (beide CDU) appelliert, sich auch künftig für die Stabilität Europas und des Euro einzusetzen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Das geeinte Europa und der Euro sind für dauerhaften Frieden und Freiheit, für Stabilität und Sicherheit auf unserem Kontinent ohne Alternative. Das geeinte Europa und der Euro können die in sie gesetzten Hoffnungen aber nur erfüllen, wenn wir eine Stabilitätsgemeinschaft starker und zugleich gemeinsam handlungsfähiger Mitgliedstaaten sind", schreibt Kohl in einem persönlichen Brief zu Merkels 60. Geburtstag, den die "Bild" (Donnerstag) veröffentlicht. "Ich kann Sie einmal mehr mit Blick auf die aktuelle Lage und Diskussion nur ermutigen, auf diesem Weg entschlossen weiter voranzugehen. Und ich möchte Sie darin bestärken, am geeinten Europa festzuhalten, die politische Einigung weiter voranzutreiben und weiterhin für die notwendige Stabilität einzutreten." Der Altkanzler betonte, Deutschland und die anderen europäischen Staaten stünden "vor großen Herausforderungen". Kohl erinnerte "vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte nur an die großen Konsolidierungs- und Reformanstrengungen, die die EU-Mitgliedstaaten in den 1990er-Jahren - auch Deutschland, und dies trotz der zusätzlichen finanziellen Lasten im Zuge der deutschen Einheit - schon einmal sehr erfolgreich unternommen haben, um die eigene Wettbewerbsfähigkeit und die Europas insgesamt zu verbessern und sich für die Euro-Einführung zu qualifizieren".

Zugleich erinnerte Kohl an den persönlichen Lebensweg der von ihm seinerzeit politisch geförderten Merkel, die am Donnerstag ihren 60. Geburtstag feiert: "Wenn Sie heute zurückblicken, können Sie dies in der Gewissheit tun, die Gelegenheiten genutzt zu haben, die sich Ihnen in Ihrem wechselvollen Leben boten. Sie nutzten Ihre Chance und machten sich auf den Weg, der Sie bis an die Spitze unseres Landes brachte."

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 17.07.2014

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