Kommunen fordern Reform der Grundsteuer

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg, hat den Bund und die Länder aufgefordert, endlich zu einer Neuregelung der Grundsteuer zu kommen.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Die jetzigen Regelungen sind nicht verfassungsgemäß und führen zu erheblichen Verzerrungen, die sich aus den überholten Wertfeststellungen ergeben", sagte Landsberg "Handelsblatt-Online". Bisher habe das Bundesverfassungsgericht diese Ungleichbehandlungen noch akzeptiert. "Es ist jedoch davon auszugehen, dass demnächst die Anknüpfung an die veralteten Einheitswerte als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz gewertet werden."

Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Landsberg gab zu bedenken, dass der Bundesfinanzhof bereits in zwei Urteilen eine Reform der Grundsteuer angemahnt habe. "Sollte das Bundesverfassungsgericht die derzeitige Grundsteuerveranlagung nicht mehr akzeptieren, ist für die Städte und Gemeinden ein plötzlicher Ausfall ihrer Grundsteuereinnahmen zu befürchten", warnte der Städtebund-Geschäftsführer.

Sie hätten im Jahr 2012 immerhin etwa zwölf Milliarden Euro betragen. Die Städte und Gemeinden erwarteten daher "ein zügiges Handeln" der Politik. Unabhängig davon, auf welches Modell man sich verständige, sei für die Kommunen entscheidend, dass ihre Einnahmen gesichert, ihr Hebesatz bestehen bleibe und man näher an die tatsächlichen Werte heranrücke.

"Eine Aufkommensneutralität sollte deshalb nicht im Vordergrund stehen, angesichts überholter Wertfeststellungen sollte auch eine generelle Anhebung erfolgen", forderte Landsberg. Zudem hält er es für geboten, dass die Gesetzgebungskompetenz weiter beim Bund liegen sollte. "Eine reine Länderkompetenz würde vermutlich zu einer Zersplitterung führen und damit den Kommunen nicht dienen."

Seit mehr als 15 Jahren wird bereits über die Reform der Grundsteuer debattiert. Die Bemessungsgrundlagen für die über 35 Millionen Grundstücke sind aus Landsbergs Sicht "völlig veraltet". Die Besteuerung orientiere sich an Einheitswerten, die in den alten Ländern auf dem Stand vom 1964 und im Osten auf dem von 1939 festgeschrieben seien, erläuterte er.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 22.01.2014

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