Kommunen warnen vor Mehrkosten beim Betreuungsgeld

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg, befürchtet, dass das Betreuungsgeld weit mehr Kosten verursachen könnte als geplant.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - "Das Betreuungsgeld ist eine weitere Feder im Strauß der familienpolitischen Leistungen", sagte Landsberg "Handelsblatt-Online". "Einmal eingeführt, wird es politisch nicht möglich sein, diese Leistung wieder abzuschaffen. Im Gegenteil: Schon bald wird die Forderung erhoben werden, dass 150 Euro im Monat für die Betreuung des eigenen Kindes zu wenig sind."

Landsberg wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Bund, Länder und Kommunen mit über zwei Billionen Euro verschuldet seien, und trotz gutem Wirtschaftswachstum neue Schulden angehäuft würden. Vor diesem Hintergrund müsse das Motto eigentlich heißen: "Einnahmen verbessern, Ausgaben reduzieren". Das Betreuungsgeld sei nun aber eine weitere sozialpolitische Leistung, die hinzukomme und die "überstrapazierten Sozialetats" weiter belaste.

"Richtiger wäre es deshalb, die 170 Milliarden Euro für alle familienpolitischen Leistungen auf den Prüfstand zu stellen und neu zu Gunsten der Kinder und Familien zu justieren", sagte der Städtebund-Geschäftsführer. Landsberg sprach sich zudem dafür aus, die für das Betreuungsgeld vorgesehenen Mittel zunächst in den Kita-Ausbau zu investieren. "Wir haben jetzt 620.000 Plätze geschaffen um den Rechtsanspruch zum 1. August 2013 zu erfüllen, somit sind aber voraussichtlich weitere 130.000 bis 160.000 Plätze erforderlich", begründete Landsberg im Gespräch mit "Handelsblatt-Online" seine Forderung nach einem vorübergehenden Stopp des Betreuungsgelds.

Das sei aber nicht nur organisatorisch, sondern auch finanziell ein "Kraftakt, der viele hochverschuldete Kommunen überfordert". Das Bundeskabinett will das Betreuungsgeld an diesem Mittwoch verabschieden. Es wird ab 1. Januar 2013 Eltern gewährt, die ihre Kleinkinder nicht in eine Kita schicken.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 06.06.2012

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