Kompromiss für Europäische Schule in Frankfurt in Sicht

Im monatelangen Gezerre um die überfällige Erweiterung der Europäischen Schule in Frankfurt zeichnet sich ein Kompromiss ab.

Frankfurt/Main (dts Nachrichtenagentur) - Nachdem sich die Bundesregierung bislang nicht in der Lage sah, das nötige größere Gebäude wie vereinbart zu finanzieren, will die Europäische Zentralbank (EZB) nun nach Informationen der "Welt" in Vorleistung gehen. Der Kompromissvorschlag aus Frankfurt sehe vor, dass die EZB die Baukosten von etwa zwölf Millionen Euro zunächst übernimmt, sagten mehrere mit den Gesprächen vertraute Personen. Der Bund würde dieses Gebäude anschließend für den Schulbetrieb mieten.

Dafür würde im ersten Jahr ein niedriger sechsstelliger Betrag fällig, ab 2015 dann ein mittlerer sechsstelliger Betrag pro Jahr. Die Kinder von EZB-Mitarbeitern sind die Hauptnutzer der Europäischen Schule. Die EZB soll für die neue europäische Bankenaufsicht etwa 1.000 neue Mitarbeiter bekommen.

Schon im Herbst dürften 350 zusätzliche Schulplätze nötig sein. Gemäß eines Abkommens mit der EU muss die Bundesrepublik eigentlich das Schulgebäude zur Verfügung stellen, während der Schulbetrieb aus europäischen Mitteln finanziert wird. Da der Bund bislang jedoch keine Finanzierungszusage gemacht hat und die Zeit drängt, suchte man bei der EZB nach einer Alternativlösung.

Auch dem jetzigen Kompromissvorschlag hat das Bundesbildungsministerium allerdings bisher nicht zugestimmt. Noch liege kein formales Angebot der EZB auf dem Tisch, heißt es in Regierungskreisen. Man wolle jedoch schnellstmöglich entscheiden.

Mit dem sich abzeichnenden Deal ist die EZB der Bundesrepublik schon weit entgegengekommen. Eigentlich ist es der Zentralbank verboten, die Zahlungsverpflichtungen eines Euro-Staates einfach zu übernehmen. Möglich machen soll den Kompromiss wohl ein Kniff: Offiziell baut die EZB ein Gebäude für die Nachmittagsbetreuung der Kinder, das der Bund wiederum für den Schulbetrieb am Vormittag mieten kann.

Meldung der dts Nachrichtenagentur vom 19.02.2014

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